«Die Situation rund um die Geburtsabteilung im Spital Einsiedeln erfüllt uns mit Sorge»
Regierungsrat Damian Meier steht Red und Antwort zum Gesundheits- und Spitalwesen im Kanton Schwyz: «Die Tendenz geht in Richtung Kooperationen oder Zentralisierung.»
Wie kommt die Schliessung der Geburtsabteilung im Spital Einsiedeln bei Ihnen an? Wir wurden über die Schliessungsentscheide jeweils kurzfristig in Kenntnis gesetzt. Die Situation rund um die Geburtsabteilung im Spital Einsiedeln erfüllt uns mit Sorge. Trotz Fachkräftemangels müsste es gelingen, diese wichtige Leistung weiterhin erbringen zu können. Wie sieht der gesetzliche Versorgungsauftrag bei den Spitälern im Kanton Schwyz aus? Was gehört dazu, was nicht? Die Spitäler verfügen über verschiedene Leistungsaufträge, die ihnen der Kanton Schwyz erteilt. Diese umfassen unter anderem die medizinische Grundversorgung an den drei Standorten Lachen, Einsiedeln und Schwyz. Gehört der Betrieb einer Geburtsabteilung im Spital Einsiedeln zum Leistungsauftrag und damit zur Grundversorgung? Ich kann Ihnen bestätigen, dass für den Betrieb der Geburtenabteilung dem Spital Einsiedeln ein entsprechender Leistungsauftrag erteilt wurde. Dieser verpflichtet das Spital zur Erbringung einer entsprechenden medizinischen Leistung.
Welche Folgen hat es, wenn ein Spital den Leistungsauftrag nicht erfüllt? Erfüllt ein Spital einen erteilten Leistungsauftrag nicht, so hat dies keine direkten Konsequenzen. Hingegen müsste das Spital bei der erneuten Leistungsauftrags- Erteilung aufzeigen können, wie es diesen Auftrag in Zukunft zuverlässig zu erfüllen vermag. Braucht es das Spital Einsiedeln angesichts der hohen Spitaldichte in der Region? Der Kanton Schwyz hat sich bewusst für eigenständige Spitäler ausgesprochen, die sich
Damit kann ein Überleben eines Spitals aber in keiner Art und Weise garantiert werden. Zusammengefasst: Nicht der Kanton Schwyz, sondern die Patientenströme entscheiden darüber, ob es das Spital Einsiedeln braucht.
Ist die Zeit für kleine Akutspitäler vorbei?
Auch kleinere Akutspitäler ha-ben durchaus Überlebenschancen, wie verschiedene Beispiele zeigen. Die Grösse eines Spitals ist nicht das alleinige Kriterium, das über die Wirtschaftlichkeit entscheidet. Aber klar: Die Tendenz geht in Richtung Kooperationen oder Zentralisierung. Es fehlt nicht nur in den Spitälern das Personal: Allerorten gibt es zu wenige Hausärzte, Kinderärzte, Psychiater: Wie schätzen Sie die Lage im Kanton Schwyz ein? Der Fachkräftemangel schlägt insbesondere im Gesundheitswesen voll durch – und dies mit teils dramatischen Auswirkungen. Im Moment kann die medizinische Grundversorgung im Kanton Schwyz noch gewährleistet werden. Die Prognosen stimmen mich jedoch nachdenklich. Was unternimmt der Kanton gegen den Fachpersonalmangel? Wir sind aktuell an der Umsetzung der ersten Phase der Pflegeinitiative. Wir wollen insbesondere den Pflegeberuf wieder attraktiver gestalten. Wichtig ist es aber auch, dass wir für junge Ärztinnen und Ärzte attraktiv bleiben. Auch hier werden wir im nächsten Jahr mit der Überarbeitung des Praxisassistenzprogrammes einen wichtigen Schritt in die Zukunft machen. Wir tauschen uns dazu auch eng mit der Ärztegesellschaft des Kantons Schwyz aus. Wie sieht es im Kanton Schwyz bei der Umsetzung der Pflegeinitiative aus? Mit der ersten Phase der Umsetzung der Pflegeinitiative soll eine Ausbildungsverpflichtung erfolgen für die praktische Ausbildung von Pflegefachpersonen der Tertiärstufe an höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) für Spitäler, Pflegeheime und Organisationen, die Pflegefachpersonen beschäftigen. Zudem sollen Beiträge an die Kosten der praktischen Ausbildung im Bereich der Pflege zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an Ausbildungsplätzen ausgerichtet werden. Des Weiteren ist eine Ausrichtung von Beiträgen an HF für Pflege zur Förderung einer bedarfsgerechten Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Pflege HF und eine Ausrichtung von Beiträgen an Absolvierende der Ausbildung in Pflege HF/FH zur Förderung des Zugangs zu diesen Ausbildungen vorgesehen.
Was heisst das konkret?
Der Kanton Schwyz übernimmt während acht Jahren die Beiträge, wobei der Bund maximal die Hälfte der kantonalen Beiträge mit Bundesbeiträgen rückerstattet. Das Bundesgesetz sieht eine Unterstützung durch den Bund an die Kantone von höchstens 469 Millionen Franken für die Dauer von acht Jahren vor. Gemäss Schätzungen belaufen sich die Kosten für den Kanton Schwyz auf rund 17,9 Millionen Franken über acht Jahre hinweg. Aktuell befindet sich die kantonale Umsetzungsvorlage in Vernehmlassung (bis Ende November).