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Regierung justiert nach

Aktuell läuft die Neuregelung des innerkantonalen Finanzausgleichs. Die Staatswirtschaftskommission (Stawiko) will noch Anpassungen. Die Schwyzer Regierung ist einverstanden – einzig einen Minderheitsantrag lehnt sie ab.

Im Schwyzer Kantonsrat vom 25. Oktober wird der Rat über die Vorlage zur Neuregelung des innerkantonalen Finanzausgleichs beraten. Kernelemente sind die Neuregelung der Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinwesen sowie die Erhöhung des Ressourcenausgleichs. Letzterer ist soweit unbestritten, er gleicht die Steuerkraftunterschiede der Gemeinden teilweise aus. Komplizierter und weniger einvernehmlich wirds beim Lastenausgleich, mit dem spezielle «Sonderlasten » von Gemeinden und Bezirken mittels mathematischer Formeln errechnet und gemildert werden sollen. Die Gemeinden und Bezirke werden über sieben Indikatoren indexiert und mit bestimmten Ausgleichszahlungen alimentiert. Die vorberatende Kommission hat die Vorlage mit leichten Anpassungen gutgeheissen und zur Beratung an den Schwyzer Kantonsrat überwiesen. Kürzlich hat die Schwyzer Regierung nun zu den von der Stawiko eingebrachten Änderungsanträgen Stellung bezogen.

«Nicht-Anspruch» gestrichen

Die Stawiko möchte, dass betreffend Strukturbeiträge im Gesetz nicht ausdrücklich festgehalten wird, dass kein Anspruch auf die Ausrichtung von Strukturbeiträgen besteht. Die Schwyzer Regierung stimmt diesem Antrag zu, denn: «Die Kompetenz zur Festlegung der Strukturbeiträge liegt weiterhin vollständig beim Schwyzer Regierungsrat und der fehlende Anspruch ist impliziert.» Ebenfalls zustimmend steht die Schwyzer Regierung zum Antrag der Stawiko, dass ein erster Wirksamkeitsbericht nicht erst nach sechs, sondern bereits nach vier Jahren nach Inkrafttreten erfolgen soll und erst danach dann im Sechsjahresrhythmus kontrolliert wird.

Im Rahmen der Vernehmlassung zur Vorlage war im Weiteren eine klare Mehrheit dafür, die bestehenden Strukturen zu erhalten. Alle Gemeinden sollen ausreichend Mittel bekommen.

17 Gemeinden erhalten weniger, die anderen mehr Der Schwyzer Regierungsrat erhöhte deshalb den Topf des geografisch-topografischen Lastenausgleichs (GLA) und schlug zwei Gefässe für Struktur- und Infrastrukturbeiträge vor. Das hätte zur Folge, dass kleinere und periphere Gemeinden wie Innerthal oder Oberiberg relativ viel Ausgleich erhalten. Dies kritisierte die Stawiko. Die Schwyzer Regierung hat nun in Abstimmung mit der Kommission nachjustiert und die Dotationshöhe nach unten angepasst. Aufgrund dieser Anpassung liegen die Gesamtkosten der Finanz- und Aufgabenprüfung (FA) 2022 für den kantonalen Staatshaushalt neu bei rund 79,8 Millionen beziehungsweise bei 65,3 Millionen Franken exklusive Ergänzungsleistungen. Die Strukturbeiträge erhöhen sich geringfügig.

Die Anpassungen bedeuten auf das gesamte Ausgleichsgefüge gesehen «für 17 Gemeinden eine Reduktion der Zahlungen im Vergleich zur Vorlage an den Schwyzer Kantonsrat, wobei die überwiegende Mehrheit weiterhin stark von der Gesamtreform profitiert». Drei Gemeinden erhalten geringfügig höhere Beiträge (Lachen, Schwyz und Ingenbohl). Für 16 Gemeinden fallen die Veränderungen kaum ins Gewicht. Die stärkste Reduktion entfällt klar auf Innerthal (rund 320’000 Franken weniger) und auf Oberiberg (rund 307’000 Franken weniger), was ja das Ziel der Anpassung war. Die Schwyzer Regierung betont indes: «Einwohnerschwache Gemeinden, die durch die Reduktion der Dotationshöhe geringer alimentiert werden, können jederzeit über Strukturbeiträge auf ein Niveau gehoben werden, das ihnen eine angemessene Erfüllung ihrer Aufgaben erlaubt.» Gegen eine tiefere Obergrenze

Eine Stawiko-Minderheit möchte, dass die GLA gleich wie der soziodemografische Lastenausgleich (SLA) auf maximal 15 Millionen Franken beschränkt wird statt auf zwanzig Millionen. Dies lehnt die Schwyzer Regierung ab. Die Schwyzer Regierung wie auch eine Mehrheit in der Stawiko sehen im Kanton Schwyz mehr geografische als soziodemografische Lasten in den Gemeinwesen: «Eine Reduktion der Obergrenze des GLA auf höchstens 15 Millionen Franken würde den Entscheidungsrahmen des Schwyzer Regierungsrates unnötig einschränken und den Ausgleich geografischer Lasten limitieren.» Schwyzer Regierung kann eingreifen Mit der vorliegenden FA-Systematik und den erfolgten Nachjustierungen liegt aus Sicht des Schwyzer Regierungsrates jetzt «eine auf der ganzen Bandbreite tragbare und zielführende Basis vor»: «Der Ressourcenausgleich mildert die Unterschiede in der steuerlichen Leistungsfähigkeit, der Lastenausgleich leistet einen Beitrag an überdurchschnittliche Herausforderungen aufgrund der geografischen und sozialen Struktur der Gemeinden und die Strukturbeiträge ermöglichen Kleinstgemeinden über zusätzliche Mittel eine autonome Leistungserbringung. » Die regelmässigen Wirksamkeitsberichte könnten künftig aufzeigen, «ob Bedarf an weiteren Optimierungen oder Justierungen besteht». Eine Feinjustierung innerhalb des Systems könne im Übrigen jederzeit über die Kompetenzen des Schwyzer Regierungsrates erfolgen.

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