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Neuer innerkantonaler Finanzausgleich ist auf der Zielgeraden

Neuer innerkantonaler Finanzausgleich  ist auf der Zielgeraden Neuer innerkantonaler Finanzausgleich  ist auf der Zielgeraden

Am 25. Oktober dürfte der Schwyzer Kantonsrat den neuen Finanzausgleich verabschieden. Und damit 81 Millionen Franken zusätzlich auslösen. Ein Mammutprojekt.

Das heutige System des innerkantonalen Finanzausgleichs hat Schwachstellen. Diese Diagnose stellte die Staatswirtschaftskommission Ende 2020 in einer Motion. Damit stiess sie eine grundlegende Reform des eminent wichtigen Ausgleichswerks an. Drei Jahre später, im Oktober 2023, kann die Überarbeitung mit dem Ja des Parlaments zum Abschluss kommen. Ein Referendum einmal ausgeklammert, soll der erneuerte Finanzausgleich auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt werden.

«Ich gehe von einer klaren Entscheidung aus»

Der Einsiedler SVP-Kantonsrat Fredi Kälin ist von einer Parlamentsmehrheit überzeugt. In der von ihm präsidierten, 15-köpfigen Staatswirtschaftskommission sind die Machtverhältnisse des Kantonsrats abgebildet. «Unsere Kommission», so Kälin, «hat die Vorlage fast einstimmig überwiesen.» «Fast einstimmig » möchte er zwar nicht weiter präzisieren; dem Wortlaut nach müsste es lediglich ein Kommissionsmitglied sein, das Nein sagte oder sich der Stimme enthielt.

Kälin erwartet eine ähnlich klare Entscheidung im Parlament. Er rechnet auch nicht mit einem obligatorischen Referendum, wozu mindestens zwei Drittel der Anwesenden für die Vorlage votieren müssen.

Zusätzlich 81,5 Millionen Franken im Ausgleichstopf «Keine Gemeinde wird finanziell schlechter gestellt», verweist Kälin auf einen zentralen Punkt der Überarbeitung. Einzig der bisherige Geberbezirk Höfe muss seinen Beitrag nochmals erhöhen. «Ich glaube nicht, dass einzelne Kantonsräte für ihre Gemeinde eine noch bessere Lösung wollen, und deswegen die Gesamtvorlage ablehnen», mutmasst der Stawiko-Präsident. Der Schuss könnte auch in die falsche Richtung losgehen. Mit der Neuregelung werden zusätzliche 81,5 Millionen Franken in den innerkantonalen Ausgleich gepumpt. Das ist nicht wenig.

«Letztlich», so Kälin, «muss man immer das Ganze betrachten. Der Kommission wichtig war die Objektivität der Bemessungsgrundlagen. Keine Gemeinde soll deswegen spezifisch besser, respektive schlechter gestellt werden.» Das erklärt auch, weshalb keine der im Kantonsrat vertretenen Parteien dem neuen Finanzausgleich grundsätzlich ablehnend gegenübersteht.

«Ein Generationenwerk» «Was jetzt vorliegt, ist ein Generationenwerk », sagt Fredi Kälin. «Wir haben die Fehlanreize des alten Finanzausgleichs ausgemerzt und die Möglichkeit geschaffen, dass die Mehrheit der Gemeinden ihre Steuern deutlich senken kann.» Neu ist, dass die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich der Sozial- und Zentrumslasten berücksichtigt werden.

Ein Kernelement des Projekts war die Überprüfung der sogenannten «fiskalischen Äquivalenz ». Das heisst, dass die Finanzierung der Aufgaben von derjenigen Staatsebene getragen werden soll, welche auch die wesentlichen Entscheidungen darüber trifft. Bereits beschlossen ist die vollständige Übernahme der Ergänzungsleistungen durch den Kanton. Zusätzlich sollen neu auch die Ausgaben für die Prämienverbilligungen, den vorbeugenden Brandschutz und die Beschaffung der Einsatzausrüstung der Feuerwehren vollständig durch den Kanton getragen werden.

Weiterhin eine Verbundsaufgabe bleibt die Lehrerbesoldung. Jedoch erhöht der Kanton seinen Anteil an der Besoldung der Lehrpersonen von 20 auf 50 Prozent. «Gerade hier», so Kälin, «profitiert Einsiedeln als grosses Zentrum stark.» Im Gegenzug wird es in Zukunft keine Baubeiträge an Gemeinwesen für Schulhäuser und Pflegeeinrichtungen mehr geben. Nach der Entflechtung der Aufgaben wird der Kanton die Gemeinwesen netto um die besagten rund 81,5 Millionen Franken entlasten (siehe Kasten).

Einigkeit – und Kritik

Die Vernehmlassung bei den Gemeinden und Bezirken sowie auch bei den Parteien hat eine breite Unterstützung für die Neuregelung gezeigt. Auch der Einsiedler Bezirksrat «unterstützt die Vorlage in grossen Teilen», wie er im März 2023 in seiner Vernehmlassungsantwort schrieb. Dennoch müsse der neue Ausgleich «in einigen Teilbereichen hinterfragt» werden. Explizit kritisiert werden die Berechnungsgrundlagen zum Lastenausgleich, welche zu einem aus Sicht Einsiedelns «massiv tieferen Index» führt. Ebenfalls Korrekturen verlangte der Bezirksrat zum Härtefallausgleich. Dieser soll neu «vertikal und nicht horizontal zu Lasten des Kantons finanziert werden, zumal der Kanton neu auch die Grundstückgewinnsteuer für sich einbehält».

«Positive Wirkung für viele Bürgerinnen und Bürger» Die Staatswirtschaftskommission hat an ihrer Sitzung noch letzte Anpassungen vorgenommen und das Gesetz gestern Montag dem Kantonsrat überwiesen. «Es ist ein Mammutprojekt, das eine spürbare positive Wirkung für die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger ha-ben wird», sagt der Präsident nicht ohne Stolz und lobt auch die Verwaltung. «Das Finanzdepartement hat einen gewaltigen Effort geleistet, um das Paket in relativ kurzer Zeit beschlussreif zusammenzuschnüren. Wir sind nun auf der Zielgeraden.» Die Debatte im Kantonsrat ist für die Oktobersession traktandiert. Vorgesehene Inkraftsetzung ist der 1. Januar 2025.

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