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Im Parlament bleibt erst mal alles beim Alten

Im Parlament bleibt erst mal alles beim Alten Im Parlament bleibt erst mal alles beim Alten

Auch Volksvertretende können einen Unfall haben, krank oder schwanger werden. Manchmal möchten sie sich auch fortbilden. Braucht es für diese Fälle Vertretungslösungen? Die Schwyzer Regierung sagt Nein.

Es war im November letzten Jahres. Die Kantonsräte Martin Raña (SP), Christian Schuler (Die Mitte) und Django Betschart (GLP) reichten eine Motion ein zur «Vertretungsregelung im Kantonsrat Schwyz». Die drei kritisierten, dass es bei Sessionen immer wieder durch Abwesenheiten zu Verzerrungen der eigentlichen Stimmverhältnisse komme. Des Weiteren geht es um längere Abwesenheiten etwa durch Krankheit, Mutterschaft oder aus beruflichen Gründen.

So solle es nicht sein, dass ein Kantonsratsmitglied deshalb gezwungen sei, das Mandat aufzugeben. Der Kritik folgten drei Lösungsvorschläge, die sich an den Kantonen Wallis, Aargau und Graubünden orientieren. So werden im Wallis neben den 130 Mitgliedern des Grossen Rates 130 Suppleanten gewählt. Diese können verhinderte Abgeordnete ersetzen. Im Kanton Aargau setzt man auf ein Vertretungssystem durch «Nichtgewählte ». Der Kanton Graubünden schliesslich sieht im Gross-rat eine «temporäre Stellvertretung » vor, mittels Ersatzperson.

Ein deutliches Nein

Nun hat der Regierungsrat die Vertretungssysteme geprüft. Bezüglich der Walliser Suppleanten-Lösung ist er überzeugt, «dass dieses System für den Kanton Schwyz nicht geeignet ist». Es würde dazu führen, dass das Parlament bei jeder Sitzung eine andere personelle Zusammensetzung aufweise. Den Vertretungs-Ansatz des Kantons Aargau lehnt er ab, weil gerade in kleineren Gemeinden die Listen keine nichtgewählten Kandidaten aufweisen würden. «Ein Nachrücken als Vertreter wäre insofern gar nicht möglich.» Ähnliches gel-te für die Bündner Lösung.

Der Schwyzer Regierungsrat sei grundsätzlich der Ansicht, dass es demokratiepolitisch heikel sei, wenn nichtgewählte Personen während einer gewissen Zeit ein Amt einnehmen. Darüber hinaus verwirft der Regierungsrat auch den Vorschlag der Motionäre, dass bei Verhinderung an der Teilnahme an einer Kantonsratssitzung ein Mitglied vorab seine Positionen zu den einzelnen Geschäften schriftlich bekannt gibt und der Kantonsratspräsident die Stimme entsprechend einrechnet oder ein Mitglied der Fraktion das Stimmrecht für die abwesende Person ausüben darf. Das Fazit der Regierung: Vertretungsregelungen werden abgelehnt, wie auch das System mit Suppleanten. Das bisherige System habe sich bewährt.

Ähnlich auf Bundesebene Auf Bundesebene sieht es übrigens ähnlich aus. «Die Ratsmitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen der Räte und der Kommissionen teilzunehmen», liest man im Parlamentswörterbuch. Wer aufgrund eines Auftrages einer ständigen Delegation gemäss Artikel 60, wegen Krankheit, Unfall, Todesfall im engen Familienkreis oder Mutter- oder Vaterschaft (Letzteres nur im Nationalrat) abwesend sei, werde auf den online publizierten Abstimmungsprotokollen als entschuldigt aufgeführt.

Aber: «Ein Ratsmitglied kann sich für eine Ratssitzung nicht vertreten lassen.» Durchaus jedoch für eine nationalrätliche Kommissionssitzung. Die Absenz wird der jeweiligen Fraktion gemeldet, die dann bestimmt, wer das Ratsmitglied an der Sitzung vertritt. Im Ständerat bestimmt das Ratsmitglied seine Vertretung selbst.» Auch national gab es bereits die Ideen, dieses System zu ändern. Nationalrätin Doris Fiala hatte im Jahr 2019 eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche die Einführung eines Suppleantensystems im Nationalrat vorschlug. Es sollte sich am erwähnten Walliser Modell orientieren. Die Initiative wurde abgelehnt. Ob national oder kantonal, ist wohl damit zu rechnen, dass das Thema wieder aufs Parkett kommen wird. Dafür werden sorgen: die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und politischem Engagement, das Rekrutierungsproblem für politische Ämter gerade im Milizbereich und der Wunsch nach zukunftstauglichen Lösungen.

Foto: Archiv

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