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Mit einem geklauten Emblem wurde ein Schwindler zum Spitalpfleger

In seinen Bewerbungsschreiben schmückte sich ein Hilfspfleger aus dem Talkessel mit fremden Federn. Das Emblem des Roten Kreuzes hätte er aber für sein falsches Diplom besser nicht verwendet.

Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) hat sich voll und ganz einem Auftrag verschrieben,der Hilfe von Menschen in Not. Dazu gehören Dienstleistungen, die von der Öffentlichkeit gar nicht wahrgenommen werden. So hat das SRK einen Leistungsvertrag mit Bundesbern zur Anerkennung ausländischer Diplome im Gesundheitswesen. Das Rote Kreuz stellt mit offiziellen Anerkennungen sicher, dass Medizinerinnen und Mediziner aus aller Welt mit ihren Diplomen in Schweizer Spitälern und Heimen arbeiten können.

Noch in Probezeit gekündigt

Das SRK bürgt dabei für die Qualität. Die Anträge werden genau geprüft. So schützt Redcross die Schweiz vor unqualifiziertem ausländischem Gesundheitspersonal. Da hat es das Rote Kreuz natürlich nicht gerne, wenn sich jemand mit einem gefälschten Diplom samt dem unverkennbaren Kreuz-Emblem schmückt. Das musste ein rund 40-jähriger Pflegehelfer aus Übersee, heute wohnhaft in Innerschwyz, schmerzlich erfahren. In seiner Heimat hatte er zwar offenbar eine einfache Pflegeausbildung absolviert, auf die Qualitätskontrolle durch das SRK und die Kosten in dreistelliger Höhe verzichtete er indes lieber.

Der Pflegehelfer war in der Region auf Jobsuche, ohne offizielles Schweizer Diplom. Er stöberte im Internet herum und entdeckte prompt irgendwo eine SRK-Anerkennung für den Beruf des Fachmanns Gesundheit. Er flickte seinen Namen rein und heftete das Redcross-Diplom zu seinen Bewerbungsunterlagen.

So erschwindelte sich der Pfleger zwei Jobs in Zentralschweizer Spitälern, zuletzt vor einem Jahr. In beiden Fällen endete das Angestelltenverhältnis während der Probezeit. Das Rote Kreuz bekam Wind von den suspekten Bewerbungen und dem Missbrauch seines grafischen Auftritts. Redcross beschritt den Rechtsweg. Inzwischen wurde der Pfleger rechtskräftig verurteilt, wegen Ausweisfälschung und «Widerhandlung gegen das Bundesgesetz betreffend dem Schutz des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes». «Das Rote Kreuz ist viel mehr als ein Logo» Fakt ist,der Rechtsstaat lässt dem Emblem des SRK einen besonderen Schutz zukommen. Der Grund: «Das Rote Kreuz ist viel mehr als ein Logo oder Markenzeichen», sagt Sabrina Hinder von der Redcross Kommunikation, «es steht für den unbedingten Schutz, der humanitären Helfern gemäss humanitärem Völkerrecht in Kriegsgebieten gewährt werden muss.» Überall dort, wo das Emblem in Misskredit gebracht werde, könne Helfen unmöglich und lebensgefährlich werden. Etwa einmal im Monat wird dem Roten Kreuz ein Verstoss gemeldet. Wenn nötig, setzt das SRK für seinen tadellosen Ruf auch juristische Hebel in Bewegung.

Die Schwyzer Staatsanwaltschaft verurteilte den ausländischen Hilfspfleger per Strafbefehl zu einer Busse von 1100 Franken und zu einer bedingten Geldstrafe von 3600 Franken. Auch die Verfahrenskosten von 1440 Franken hat er zu berappen.

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