Bürger im Clinch mit der Behörde
KOMMENTAR
In Alpthal und Tuggen sind gegen Abstimmungen an Gemeindeversammlungen Stimmrechtsbeschwerden eingereicht worden. Das Schwyzer Verwaltungsgericht hat beiden Gemeinden recht gegeben und die Beschwerden unisono abgewiesen.
Darin widerspiegelt sich zweierlei: Zum einen wird aufgrund der Entscheide des Gerichts den Kommunen attestiert, dass die Behörden guteArbeit leisten. Zum anderen zeigt sich,dass Bürgerinnen und Bürger heutzutage eher denn als in früheren Zeiten bereit sind, Beschwerde einzureichen.
Darin kommen Licht und Schatten zum Ausdruck: Einerseits ist diese Entwicklung Beleg dafür, dass Bürger in der heutigen Zeit mündig sind und nicht mehr Bereitschaft zeigen, einfach alles abzunicken, was die Behörden vorgeben.
Andererseits bedeutet eine steigende Zahl der Beschwerden, dass bereits über Gebühr belastete Gerichte und Gemeinden gezwungen sind, Mehrarbeit zu leisten: Weil sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass gegen eine Abstimmung Beschwerde erhoben wird, müssen sich Kommunen juristisch verstärkt absichern. Überdies droht latent die Gefahr, dass nicht mehr Versammlungen oderAbstimmungen, sondern Gerichte entscheiden: Das ist naturgemäss keine günstige Entwicklung des Gemeinwesens.