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SP kopiert SVP-Motion

Während SVP-Kantonsrat Roland Müller in einer Motion eine erleichterte Einbürgerung für Schweizer verlangt, tun drei SP-Kantonsräte dasselbe für Ausländer – in genau demselben Wortlaut.

ANOUK ARBENZ

Seine Motion reichte Kantonsrat Roland Müller (SVP, Küssnacht) zusammen mit drei Mitunterzeichnenden im Februar dieses Jahres ein. Es sei teuer und aufwendig, im Kanton Schwyz das Gemeindebürgerrecht zu erlangen. Müller ist überzeugt, dass der Schwyzer Einbürgerungsprozess «viele Personen daran hindert, diesen Schritt in Betracht zu ziehen», wie er in der Motion schreibt.

Vor allem stört sich der Kantonsrat daran, dass Schweizerinnen und Schweizer «nahezu identische Prozeduren durchlaufen wie ausländische Personen, die sich neu in der Schweiz einbürgern lassen möchten». Müller verlangt deshalb eine Verfahrensanpassung, damit sich «mehr Schweizer in ihrer tatsächlichen Heimatgemeinde einbürgern lassen und sich dadurch noch intensiver mit ihrem Wohnort identifizieren». In seiner Motion bezieht sich Müller auch auf andere Kantone, beispielsweise Luzern, wo eine erleichterte Einbürgerung für Schweizerinnen und Schweizer bereits besteht.

Die drei SP-Kantonsräte Jonathan Prelicz (Goldau), Carmen Muffler (Pfäffikon) und Thomas Büeler (Lachen) haben ihre Chance gewittert und sich einen Spass daraus gemacht, im März ebenfalls eine Motion zu diesem Thema einzureichen – praktisch mit exakt demselben Text wie Müller.

Einziger Unterschied: Statt von Schweizerinnen und Schweizern ist von Ausländern die Rede, für die das Verfahren der Einbürgerung vereinfacht werden soll. Auch die SP-Kantonsräte verweisen auf andere Kantone, in denen die Kosten für Ausländerinnen und Ausländer tiefer und das Einbürgerungsverfahren einfacher ist als im Kanton Schwyz.

Dass hier jemand von jemandem abgeschrieben hat, bemerkt auch der Schwyzer Regierungsrat in seiner Antwort: «Die vorliegende Motion ist offensichtlich eine Reaktion auf die eingereichte Motion.» Entsprechend fällt auch die Antwort auf die beiden Motionen ähnlich aus.

Der Schwyzer Regierungsrat vertritt die Haltung, dass, wer sich einbürgern lassen will, mit Lebensgewohnheiten und Gebräuchen der jeweiligen Einbürgerungsgemeinde vertraut sein soll. Das gelte sowohl für Schweizer als auch für Ausländer. «Es ist für uns nicht ersichtlich, weshalb bei den Eignungsvoraussetzungen und dem Verfahren für Schweizer Bürger grundsätzlich ein anderer Massstab angewendet werden soll als bei Ausländern.» Ausserdem weist er darauf hin, dass die Einbürgerungsbehörde selber bestimmen darf, auf welche Nachweise – zum Beispiel die Überprüfung der Deutschkenntnisse – verzichtet werden kann.

An die Adresse der SP-Kantonsräte weist der Schwyzer Regierungsrat ausserdem darauf hin, dass die bundesrechtlichen Mindestvorschriften für die Einbürgerungsvoraussetzungen eingehalten werden müssen. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat daher, beide Motionen nicht erheblich zu erklären.

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