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Wie viel soll ein Bauer bei der Enteignung erhalten?

Wie viel soll ein Bauer bei der Enteignung erhalten? Wie viel soll ein Bauer bei der Enteignung erhalten?

Wenns um die Neufestsetzung der Bodenpreise bei Enteignungen von Landwirtschaftsland geht, schlägt die Schwyzer Regierung dem Kantonsrat einen Mindestpreis von 15 Franken pro Quadratmeter vor.

mri. Mit der laufenden Teilrevision des kantonalen Enteignungsgesetzes sollen die Ansätze für Enteignungen von Landwirtschaftsland an das Recht des Bundes angepasst und damit im Vergleich zu heute erhöht werden. Die Stossrichtung war in der Vernehmlassung unbestritten. Gestützt darauf schlägt der Schwyzer Regierungsrat nun zusätzlich die Einführung einer Mindestentschädigung vor, wie die Staatskanzlei mitteilte. Der dreifache Schätzungswert

Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen sind gemäss Bundesverfassung grundsätzlich voll zu entschädigen. Die Entschädigung entspricht dabei dem Verkehrswert des betroffenen Grundstücks.

Mit einer am 26. Mai 2021 erheblich erklärten Motion wurde der Schwyzer Regierungsrat beauftragt, dem Kantonsrat Bericht und Vorlage zu unterbreiten, sodass das kantonale Enteignungsgesetz dahingehend geändert wird, dass bei Enteignungen von landwirtschaftlichem Kulturland neu der dreifache Schätzungswert zu vergüten wäre.

Nachdem beim Bund für Enteignungen von landwirtschaftlichem Kulturland auf den 1. Januar 2021 eine neue Bestimmung in Kraft getreten ist, soll auch im Kanton Schwyz wieder eine gleichlautende Regelung gelten.

Demgemäss soll für Kultur-land im Geltungsbereich des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht das Dreifache des gemäss diesem Gesetz ermittelten Höchstpreises vergütet werden. Mit der Angleichung der kantonalen Entschädigungsregelung an das entsprechende Bundesgesetz wird zudem verhindert, dass unterschiedliche Entschädigungen ausgerichtet werden, je nachdem, ob der Bund oder der Kanton beziehungsweise eine Gemeinde enteignet.

Einführung einer Mindestentschädigung Im Rahmen der Vernehmlassung sei von verschiedener Seite die Aufnahme einer Mindestentschädigung von zwanzig Franken pro Quadratmeter enteigneten Kulturlandes beantragt worden.

«Ausgehend vom bisher häufig ausgerichteten Preis von zwölf Franken und dem künftigen Höchstpreis von rund dreissig Franken pro Quadratmeter sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichts beantragt der Schwyzer Regierungsrat dem Kantonsrat die Aufnahme einer Mindestentschädigung von 15 Franken pro Quadratmeter», wie es in der Mitteilung heisst.

Zur Begründung schreibt die Schwyzer Regierung: «Die Erhöhung des Entschädigungspreises bei Enteignungen von landwirtschaftlichem Kulturland führt zu einer entsprechenden Verteuerung der betroffenen Bauwerke oder Einrichtungen.

Auf der anderen Seite kann den legitimen Interessen der jeweiligen Eigentümer des Landwirtschaftslandes nach einer höheren Abgeltung weitergehend Rechnung getragen werden. »

Wenn für Bauten Kulturland benötigt wird: Wie hoch soll die Entschädigung für den Landwirt sein? Das wird aktuell im Kanton Schwyz neu festgelegt. Vorgesehen ist, dass die Umfahrungsstrasse in Rothenthurm über Kulturland geführt werden würde. Foto: Magnus Leibundgut

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