Waren Bünter und Ender «mehrfach ungehorsam»?
Alt Regierungsrat René Bünter und der Präsident des Aktionsbündnisses der Urkantone, Josef Ender, standen wegen der Corona-Demo vom November 2020 vor dem Bezirksgericht March.
STEFAN GRÜTER
Im Bezirksgerichtssaal am Lachner Bahnhofplatz sassen alt Regierungsrat René Bünter und Josef Ender, der Präsident des Aktionsbündnisses der Urkantone, auf der Anklagebank. Sie wurden des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen beschuldigt. Dafür wurde eine Busse von 500 Franken beantragt.
Das Aktionsbündnis der Urkantone organisierte am 21. November 2020 in Lachen eine Kundgebung unter dem Titel «Gemeinsam für Freiheit und Grundrechte / Gegen die Corona- Diktatur».
Anstatt 200 kamen 1200 Personen
Bünter amtete dabei als Koordinator zwischen dem Bündnis und der Gemeinde sowie der Polizei. Ender war Moderator der Veranstaltung, an der unter anderem der Lachner SVP-Nationalrat Pirmin Schwander und der Satiriker Andreas Thiel als Redner auftraten. Für den Erhalt einer Bewilligung musste ein Schutzkonzept eingereicht werden. Maskentragen, 1,5 Meter Abstand und eine Maximal-Teilnehmerzahl von 200 Personen lauteten die Auflagen in der Bewilligung. Es kamen aber viel mehr als die bewilligten 200 Personen. Die Organisatoren sprachen von 1200 Leuten. Die meisten trugen keine Maske, das Einhalten der Abstandsregel war ein Ding der Unmöglichkeit. So teilte denn die Kantonspolizei Schwyz schon unmittelbar nach der Veranstaltung mit, dass die Veranstalter angezeigt würden.
Dies brachte Bünter und Ender nun eine Anklage ein. Die Beschuldigten hätten es unterlassen, dafür zu sorgen, dass nicht mehr als die bewilligten 200 Personen in die abgesperrte Zone eingelassen wurden. Sie hätten auch nicht für Einhaltung der Maskenpflicht und des Mindestabstands gesorgt, allenfalls unter Ankündigung des Abbruchs der Veranstaltung.
Sowohl Ender als auch Bünter versicherten vor Gericht, dass nach Erreichen der 200er-Grenze in Absprache mit dem Einsatzleiter der Polizei tranchenweise jeweils weitere hundert Personen aufs Festgelände gelassen worden seien, bis die Zahl tau-send erreicht wurde.
Einen Freispruch gefordert
Dass dabei die Abstände nicht eingehalten werden konnten, versteht sich von selbst, aber «ausserhalb der Absperrung hat es nicht mehr Platz gehabt». Moderator Ender erklärte, dass er die Teilnehmenden in kurzen Abständen dreimal zum Tragen der Maske aufgerufen habe.
Bünter hob hervor, dass er mit gutem Vorbild vorangegangen sei und selbst eine Maske getragen habe, obwohl er ein medizinisches Attest gehabt habe. Zudem sei beim Eingang ein entsprechendes Merkblatt aufgelegen.
Josef Ender und René Bünter seien zu Unrecht angeklagt, sag-te ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Oswald Rohner. Die Bewilligungsverfügung der Gemeinde Lachen sei nicht von der zuständigen Behörde oder vom zuständigen Beamten ausgestellt worden, wie es das Strafgesetzbuch erfordere, sondern vom Gemeindepräsidenten. Gemäss Benützungsreglement müsse dieses aber vom Gemeinderat genehmigt werden.
Zudem sei die Bewilligung auf den Verein Aktionsbündnis der Urkantone ausgestellt, weshalb auch dieses Bündnis für die Einhaltung einzustehen habe. Aber es seien nur natürliche Personen schuld- und straffähig. Die Strafandrohung in der Verfügung richte sich nicht gegen eine Person.
Falls überhaupt, könne höchstens Josef Ender als Präsident belangt werden. Aber das Vorschreiben eines Schutzkonzeptes sei bundesrechtswidrig. «Eine Einschränkung der Höchstzahl der Teilnehmenden bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Eine solche ist nicht namhaft gemacht und gibt es auch nicht», so der Verteidiger. Zudem: «Weder Bund noch Kanton Schwyz sahen bei Demonstrationen einen Personenabstand vor.» Kurz nach dem Plädoyer des Verteidigers «schallten» auch die Freiheitstrychler über den Lachner Bahnhofplatz. Das Urteil ist für diese Woche in Aussicht gestellt worden.
Einer der beiden Angeklagten: Josef Ender, Präsident des Aktionsbündnisses der Urkantone, mit Begleitung. Foto: Stefan Grüter