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Gericht spricht Halter schuldig und büsst ihn

Ein 35-jähriger Mann ist vom Bezirksgericht March wegen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz mit 200 Franken gebüsst worden. Die Staatsanwaltschaft hatte 700 Franken gefordert und mehrere Verstösse geahndet.

MARTIN RISCH

Die Lebenssituation des heute 35-Jährigen war 2019 nicht unbedingt ideal, wenn man seinen Ausführungen vor dem Bezirksrichter folgte. Er lebte damals in einer Art WG mit einem Kollegen, der sich um nichts gekümmert haben soll. Auch die Beziehung zu der damaligen Partnerin stand unter keinem guten Stern. «Sie wollte mir ein Kind unterjubeln. » Es gab Streit. Zuvor hatte der Mann eine junge Hündin aus einer «Tötungsstation» in Spanien geholt und in die Schweiz mitgenommen. Um dieses Tier ging es an der Verhandlung. Der Mann soll es über mehrere Wochen nicht tiergerecht gehalten haben.

Die Vorhaltungen der Staatsanwaltschaft lauteten auf «mehrfache vorsätzliche» Zuwiderhandlungen. So soll das Tier mehrere Tage lang nur ungenügenden Auslauf erhalten haben. Die junge Hündin urinierte und kotete in die Wohnung. Der Mann soll das Tier gezüchtigt haben, indem er die Schnauze des Tiers in die Fäkalien drückte. Weiter soll er das Tier so vernachlässigt haben, dass es über mehrere Tage kein Wasser trinken konnte. Durch diese «ungenügende Zuwendung» habe der Halter in Kauf genommen, dass es dem Tier schlecht erging.

Partnerin machte Anzeige

Seine Partnerin machte eine Anzeige. Der Hundehalter erhielt daraufhin Besuch vom Veterinäramt, das in der Wohnung Verfehlungen feststellte. Die Polizei holte die Hündin ab. Der frühere Wohnungsgenosse sowie die damalige Partnerin sag-ten gegen den Hundehalter aus, indem sie die geschilderten Verfehlungen nannten.

«Ich bin mit Hunden aufgewachsen, ich weiss, wie man mit Hunden umgeht», erklärte der Angeschuldigte: Es sei überhaupt nicht so, wie die Staatsanwaltschaft behaupte. Seine Hündin habe es bei ihm immer gut gehabt. Auch genügend Wasser sei immer bereitgestanden.

Vom Richter auf einen gesicherten Chatverlauf als Beweis angesprochen, aus dem hervorgeht, dass er zumindest einmal nicht mit der Hündin nach draussen ging und sie in der Folge in die Wohnung machte, meinte er: «Meine Partnerin und ich hatten Streit.» Sie habe damals gezielt gegen ihn gewirkt und nicht wie abgemacht die Hündin gehütet.

Auf Freispruch plädiert

Der Mann stand nicht zum ers-ten Mal vor dem Bezirksgericht und ist vorbestraft. In seinem heutigen Wohnquartier in einem anderen Kanton habe er keinerlei Probleme. «Ich beantrage Freispruch », so der Angeklagte. Das Gericht sprach ihn der einfachen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz schuldig. Grund für den Schuldspruch sei, dass der Mann dem Tier nachweislich nicht den nötigen Auslauf gewährt habe. Der Strafbefehl hat-te eine Busse von 700 Franken vorgesehen wegen mehrfacher vorsätzlicher Widerhandlungen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und glaubt man dem Mann, dann ist in diesem Fall noch nicht das letzte Urteil gefällt worden. Er hatte eingangs der Verhandlung mit Nachdruck erklärt: «Ich gehe bis ans Bundesgericht. Ich habe mich immer für das Tierwohl eingesetzt.»

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