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Ein Ausserschwyzer Unternehmen unterliegt vor dem Bundesgericht

Die Armee soll die Coaching-App des Schindellegler Start-ups Perform Fun abgekupfert haben. Eine Staatshaftungsklage gegen Bundesrätin Viola Amherd haben die Bundesrichter abgewiesen.

HV/MA. Das Bundesgericht hat eine Schadenersatzklage von Daniel Sulser und seiner Firma Perform Fun gegen Bundesrätin Viola Amherd abgewiesen. Sulser und seine Firma machen gel-tend, das Verteidigungsdepartement habe bei der Entwicklung einer Fitness-App für die Armee bei einer von ihnen entwickelten App abgekupfert. Amherd habe es in diesem Zusammenhang unterlassen, ihren Aufsichtspflichten nachzukommen.

Das Bundesgericht ist in einem solchen Schadenersatzbegehren die erste und letzte Instanz, wie es in seinem Urteil festhält. Es ist zum Schluss gelangt, dass kein widerrechtliches Verhalten vorliege. Die von der Firma und ihrem Verwaltungspräsidenten in der Klage angerufenen Rechtsnormen regelten insbesondere die politische Verantwortlichkeit des Bundesrats als Kollegialbehörde.

Die Vorwürfe der Kläger zielten laut Bundesgericht vorwiegend auf Ereignisse im Jahr 2015 ab. Amherd sei jedoch erst im Dezember 2018 gewählt worden und seit Anfang 2019 Vorsteherin des eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).

Daniel Sulser und seine Perform Fun entwickelten in den Jahren 2013 bis 2016 eine Coaching- Applikation für Sport und Fitness. Eine erste Fassung davon war ab Mitte Oktober 2016 auf den entsprechenden Online- Plattformen abrufbar und konnte von jedermann benutzt werden, wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.

Auftrag ausgeschrieben Im Juni 2015 schrieb die Armasuisse den Auftrag für die Erarbeitung einer Trainings-Applikation öffentlich aus. Die Firma reichte kein Angebot ein. Es fand jedoch ein Mail-Austausch zwischen dem Firmenchef und dem VBS betreffend einer möglichen Zusammenarbeit im Bereich Aus- und Weiterbildung statt.

Im November 2015 fand eine Besprechung zwischen dem Bundesamt für Sport und dem Kläger statt. Zwei Jahre später wurde diesem mitgeteilt, dass kein Interesse mehr an seinem Produkt bestehe. Im März 2019 lancierte die Armee die Sport- App «ready». Für Daniel Sulser war klar. Die Armee hat bei ihm abgekupfert. Dies sei bei einem Vergleich der beiden Apps offensichtlich, wie Sulser Anfang Februar gegenüber unserer Zeitung sagte. Themenauswahl, Übungen und sogar Animationen sei-en teilweise eins zu eins übernommen worden.

Der Firmengründer reichte im Oktober 2020 für sich selbst eine Schadensersatz- und Genugtuungsforderung von 6,4 Millionen Franken beim eidgenössischen Finanzdepartement ein. Die Firma selbst verlangte 8,6 Millionen Franken. Kläger prüfen weitere Schritte

Das vorliegende Urteil kritisiert Daniel Sulser in einer Mitteilung scharf. «Die Bundesrichter erschlagen damit die Staatshaftungsklage und gleichzeitig die Strafanzeigen gegen den Bundesrichter und die EFD-Rechtsmitarbeiter wegen Amtsmissbrauch, ungetreue Amtsführung und Urkundenfälschung im Amt.» Das Bundesgericht tue dies umfassend und ohne Berücksichtigung der Beschwerde, unter anderem über die erheblichen offensichtlich unrichtigen Feststellungen des Sachverhalts in der Angelegenheit, beispielsweise Quersubventionierung oder ungleich lange Spiesse sowie der erheblichen Verstösse der Staatsangestellten gegen die Bundesverfassung.

Die Bundesrätin VBS stehe gar ohne jegliche Verantwortung da, trotz zahlreicher Rechtsnormen und Richtlinien. «Für die Kläger ist der Rechtsstaat nicht existent», heisst es in der Mitteilung weiter. Daniel Sulser und die Perform Fun Ltd werden die weiteren Schritte prüfen.

Urteil 2E_3/2021 vom 14.3.2022

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