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Werkbeiträge 2022 werden ausgeschrieben

Die Kulturkommission des Kantons Schwyz schreibt heuer erneut im Rahmen eines Wettbewerbs Werkbeiträge für Kulturschaffende aus – gleichzeitig für die vier Sparten bildende Kunst, Musik, Theater und Tanz sowie Kurz- und Animationsfilm.

AfK/i. «Ziel der Vergabe von Werkbeiträgen ist die unmittelbare und personenbezogene Förderung», schreibt die Schwyzer Staatskanzlei in einer Medienmitteilung: «Mit den Beiträgen wird es Kulturschaffenden erleichtert, sich während einer gewissen Zeit ihrem Schaffen zu widmen.» Sie sollen sich auf eine experimentelle, innovative und künstlerische Idee einlassen oder ihre künstlerischen Kompetenzen gezielt vertiefen und entwickeln können.

Beitrag von 100’000 Franken steht zur Verfügung

«Der Werkbeitrag ist primär für die persönliche künstlerische Weiterbildung der Kulturschaffenden gedacht», teilt die Kanzlei mit: «Die Bewerbung kann, muss aber nicht an ein Projekt gebunden sein.» Sie brauche vor allem eine überzeugende künstlerische Absichtserklärung.

Teilnahmeberechtigt sind Kulturschaffende mit einem Leistungsausweis in den Bereichen bildende Kunst, Musik, Tanz und Theater sowie Kurz- und Animationsfilm, die im Kanton Schwyz seit mindestens zwei Jahren wohnhaft sind oder in einem engen Bezug zum Kanton (Herkunft, Schwerpunkt des künstlerischen Wirkens) stehen. Gruppen können teilnehmen, sofern ihr Arbeits- und Produktionsstandort seit mindestens zwei Jahren zur Hauptsache im Kanton Schwyz liegt.

Für Erstausbildungen gibt es keine Beiträge. Ebenfalls ausgeschlossen sind Beiträge oder Defizitgarantien an Aufführungen. Nachfinanzierungen von bereits laufenden Projekten ha-ben keinen Anspruch auf einen Werkbeitrag. Zur Verfügung steht ein Gesamtbetrag von maximal 100’000 Franken.

Bewerbungsunterlagen können auf der Homepage www.sz.ch/kultur (Rubrik Kulturförderung) bezogen werden oder bei Kulturkommission Kanton Schwyz, Geschäftsstelle, Postfach 2202, 6431 Schwyz. E-Mail: kulturfoerderung.afk@sz.ch, Telefon 041/819’19’48. Einsendeschluss ist der 7. Juli (Datum des Poststempels).

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