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Ukrainische Flüchtende sollen sich unbedingt registrieren

Wer Geflüchtete aus der Ukraine bei sich aufnimmt, muss für die Kosten selber aufkommen, solange diese Personen nicht offiziell registriert sind. Der Kanton Schwyz sucht zudem weitere Unterkünfte.

FRANZISKA KOHLER

Der Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine löste eine riesige Fluchtbewegung aus. Auch in die Schweiz zieht es Ukrainerinnen und Ukrainer. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) registrierte schweizweit bereits 11'021 Geflüchtete – 4106 davon sind privat untergebracht. Wie viele es noch in die Schweiz ziehen wird, ist ungewiss. Der Bund rechnet mit bis zu 60’000. Auch wie lange die Geflüchteten hierzulande bleiben werden, ist noch nicht absehbar.

Den Geflüchteten schlägt eine ungeahnte Welle der Solidarität entgegen – auch aus dem Kanton Schwyz. Bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH), die eine Plattform für private Unterbringungen für Geflüchtete aus der Ukraine betreibt, haben sich im Kanton Schwyz bislang 380 Gastfamilien gemeldet, die 893 Betten zur Verfügung stellen. 34 Personen konnten bereits von der SFH und ihren Partnerorganisationen aus dem Bundesasylzentrum an Schwyzer Familien vermittelt werden.

Finanzielles Risiko

Laut Markus Blättler, Vorsteher des Schwyzer Amtes für Migration, lässt sich die genaue Zahl privater Unterbringungen im Kanton Schwyz darum erst in rund einem Monat genau erfassen. Denn es gibt eine Dunkelziffer. Im Schengenraum, zu dem auch die Schweiz gehört, dürfen sich Ukrainerinnen und Ukrainer, die über einen biometrischen Pass verfügen, neunzig Tage lang visa-frei im Land aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. Sie geniessen diesel-ben Rechte wie Touristinnen und Touristen, haben aber keinen Anspruch auf Nothilfe oder gar Sozialhilfe.

Darum birgt die private Unterbringung auch ein gewisses finanzielles Risiko. Denn die Aufnahme nichtregistrierter Geflüchteter aus der Ukraine ist erlaubt, sofern sie unentgeltlich und freiwillig erfolgt. «Wenn Freiwillige nicht registrierte Flüchtende aufnehmen, geht die Unterbringung primär auf Kosten der Freiwilligen», hält Markus Blättler, Vorsteher des Schwyzer Amtes für Migration fest.

Darum sei es wichtig, dass Geflüchtete sich umgehend bei der Gemeinde, in der sie untergebracht sind, melden. Nur so hätten sie, falls sie mittellos sind, Zugang zu Nothilfe und einer Krankenversicherung.

Kanton benötigt weitere Plätze Personen, die ihre ukrainische Staatsbürgerschaft glaubhaft machen können, haben zudem Anrecht auf den Schutzstatus S. Die Abklärung erfordert aber eine offizielle Registrierung. Sobald der Schutzstatus gewährt ist, dürfen sie sich eine Arbeitsstelle suchen und haben auch Anspruch auf Sozialhilfe – so-fern nötig. Diese geht laut Blättler zulasten der Gemeinden und übernimmt auch die Kosten für die Unterbringung und die Krankenversicherung. Die Kantone erhalten eine Globalpauschale, die sie vom Bund pro Geflüchteten erhalten. «Wir zahlen die Entschädigungen des Bundes an die Gemeinden aus», hält Blättler fest.

Auch Flüchtende, die in einem der beiden Durchgangszentren des Kantons in Biberbrugg und Morschach landen, finden am Ende Aufnahme in einer Gemeinde. Allerdings sind diese Zentren mittlerweile vollständig belegt. Rund 15 Personen aus der Ukraine haben dort vorerst eine Unterkunft gefunden, die anderen Plätze seien von Flüchtenden aus anderen Staaten belegt.

Darum benötigt der Kanton in den nächsten Wochen zusätzliche Plätze für die vorübergehende Unterbringung der Schutzsuchenden. «Wir versuchen, rund 300 bis 400 separate Plätze einzurichten», so Blättler. Denn auch die Möglichkeiten zur privaten Unterbringung gingen zur Neige.

Unterkünfte gesucht Private Ferienlagerhäuser oder Pfadiheime wären dazu geeignet. Sie müssten aber mindestens für ein paar Monate zur Verfügung stehen. Viele sei-en aber im Juli oder August für Lager oder Projektwochen gebucht. Blättler hofft, dass sich einige Schulklassen solidarisch zeigen, und beschliessen, dass eine Projektwoche auch genauso gut im Schulhaus durchführbar sei.

Der Kanton Schwyz sucht Personen, die auch grössere Unterkünfte zur Verfügung stellen können, zum Beispiel Ferienlagerhäuser und Pfadiheime. Sie können sich für Unterkünfte mit bis zu dreissig Plätzen bei der Wohngemeinde melden. Für Häuser mit mehr als dreissig Plätzen ist das Amt für Migration zuständig.

Mehr Informationen sind zu finden unter www.sz.ch.

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