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Schutzkonzepte der Schulen werden angepasst

Die Zahl an Erkrankungsund Quarantänefällen aufgrund von Covid-19 nimmt an den Schulen aller Bildungsstufen im Kanton Schwyz deutlich zu.

MAGNUS LEIBUNDGUT

«Um die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts und die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern sowie des Schulpersonals zu gewährleisten, werden die Schutzkonzepte der Schulen per 1. Dezember punktuell angepasst», schreibt die Schwyzer Staatskanzlei in einer Medienmitteilung: «Den Schulen kommt mit der feststellbar stärkeren Ausbreitung des Covid-19Virus zunehmend eine Schlüsselrolle zu.»

Öffentliche und private Volksschulen im Fokus

Mit den Anpassungen an den Schutzkonzepten der verschiedenen Bildungsstufen verfolge das Schwyzer Bildungsdepartement das Ziel, alle am Bildungssystem beteiligten Personen zu schützen, den Präsenzunterricht aufrechterhalten zu können und die Schulträger mit Lösungen in der Umsetzung der Schutzmassnahmen zu unterstützen. » Zentrales Element der Früherkennung an den öffentlichen Volksschulen bleibe das repetitive Testen, das seit Juni dieses Jahres von allen Schulen ab der dritten Primarklasse angeboten werde, teilt die Kanzlei mit: «Dieses ermöglicht weitgehend das frühzeitige Erkennen von lnfektionen und damit die Reduktion von Ansteckungen innerhalb der Klasse oder gar eines ganzen Schulhauses.» Massnahmen können punktuell verschärft werden Verschärft würden ab morgen Mittwoch die Massnahmen punktuell dort, wo im Rahmen der regelmässigen Testungen beziehungsweise einer Ausbruchstestung ein oder mehrere Krankheitsfälle festgestellt werden. «Für die entsprechende Klasse (Ausbruchstestung bei einer Klasse) beziehungsweise Schuleinheit (Ausbruchstestung bei zwei oder mehr Klassen) werden dort für eine beschränkte Dauer von 14 Tagen eine Maskenpflicht (ab dritter Primarklasse) in den Innenräumen (wenn nur eine Klasse betroffen ist) beziehungsweise auf dem Schulareal und in sämtlichen Innenräumen (wenn zwei oder mehr Klassen betroffen sind) sowie ein Verbot von Schulanlässen oder Lagern erlassen », heisst es in der Medienmitteilung weiter.

Sekundarstufe II mit spezifischer Maskenpflicht «An den Berufsfachschulen und den Mittelschulen der Sekundarstufe II gilt ab dem 1. Dezember erneut eine Maskenpflicht ab dem Betreten der Schulgebäude », sagt Regierungsrat Michael Stähli: «Für den Unterricht im Klassenverband kann die Maske abgenommen werden, sofern der notwendige Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.» Davon ausgenommen sei der Unterricht in gemischten Klassen, insbesondere in Freifächern. «Leicht verschärfte Schutzbestimmungen werden zudem auch für den Sportunterricht erlassen», erklärt der Vorsteher des Schwyzer Bildungsdepartements.

Die Anpassung der Schutzkonzepte soll dazu beitragen, dass der Präsenzunterricht an den Schulen sicher weitergeführt werden kann. «Um die Bildung für alle Schüler im Kanton Schwyz sicherzustellen, ist es von zentraler Bedeutung, dass der Schulbetrieb im Präsenzunterricht erfolgt », betont Stähli: «Die detaillierten Schutzkonzepte sowie die Weisungen zu Ausbruchsuntersuchungen finden sich unter www. sz.ch/bildung/coronavirus.»

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