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Bodenleger macht sich in neun Punkten strafbar

Ein 37-Jähriger hat gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen, eine Amtshandlung verhindert, die Verkehrsregeln verletzt, Kontrollschilder missbräuchlich verwendet und nicht abgegeben sowie ein Portemonnaie, das er gefunden hat, einfach behalten.

ANOUK ARBENZ

Mehrfaches Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfache Übertreteung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel, vorsätzliche Verletzung der Verkehrsregeln durch Vornehmen einer Vorrichtung, welche die Bedienung des Fahrzeugs beeinträchtigt, Nichtanzeigen eines Fundes, Hinderung einer Amtshandlung, vorsätzliches Fahren ohne Berechtigung, vorsätzliche missbräuchliche Verwendung von Ausweisen und/oder Kontrollschildern, mehrfacher Ungehorsam im Betreibungs- und Konkursverfahren und mehrfache vorsätzliche Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern: Die Liste der Vergehen des 37-jährigen Spaniers füllt einen ganzen Absatz. Wie kann es dazu kommen?

Fangen wir bei den Drogen an: Am 18. Juni 2019 erwischte ihn die Polizei mit 12 Gramm Kokain, nachdem er mit dem Handy in der Hand auf seinem Elektroscooter auf der Kantonsstrasse in Galgenen die Aufmerksamkeit von zwei Polizisten auf sich gezogen hatte. Das Polizeifahrzeug überholte den Scooter und forderte den Mann auf, anzuhalten. Dieser jedoch wusste, dass die Polizei ihn mit Drogen erwischen würde und wendete seinen Scooter auf Höhe des Feuerwehrdepots, um in die entgegengesetzte Richtung weiterzufahren.

Mit Blaulicht nahm die Polizei die Verfolgung auf. Später, auf dem Bügelerweg, wurde auch das Mehrklanghorn eingeschaltet. Beim Feldmoos hielt der 37-Jährige an und versuchte, das Kokain zu verstecken. Vergeblich. Von den 12 Gramm, die er bei sich hatte, hatte er vor, die Hälfte an mehrere Personen zu verkaufen. Wie sich herausstellte, verkaufte der Spanier von April bis Juni immer wieder Kokain, vorwiegend in den Kantonen Schwyz und St. Gallen. Zudem konsumierte er selber welches.

Weiter stellte sich heraus, dass der Mann ein Portemonnaie an sich genommen hatte, das nicht ihm gehörte. Er hatte es in Zug gefunden, den Fund aber nicht angezeigt. Gesetzestreu und empathisch sind sicher keine Adjektive, die diesen Mann am besten beschreiben würden. Fehlte ihm das Geld?

Nicht einmal zwei Monate später baute er wieder Mist. Am 7. August fuhr der Bodenleger frühmorgens mit seinem VW Golf durch Rapperswil, doch die für das Fahrzeug verwendeten Kontrollschilder waren noch nicht auf das Fahrzeug umgeschrieben worden. Ausserdem hatte er keinen Führerausweis dabei.

Die Geschichte mit den Kontrollschildern geht noch weiter: Weil der 37-Jährige seine Verkehrssteuer nicht bezahlt hatte, forderte das Verkehrsamt Schwyz gegenüber einer AG, dessen Geschäftsführer er ist, den Entzug des Fahrzeugausweises und der Kontrollschilder für den von der Firma gehaltenen Personenwagen Porsche Macan, später auch für den VW Golf. Und auch die Allianz-Versicherungen machten Forderungen geltend. Am 15. Oktober 2019 verfügte das Verkehrsamt erneut den Einzug von Ausweis und Schilder, da die Haftpflichtversicherung erloschen war. Den Termin aufgrund einer Pfändung in der Höhe von 402.40 Franken nahm er nicht wahr, auch den Ersatztermin nicht. Das Betreibungsamt hörte nichts vom Spanier.

Der Beschuldigte wird mit einer Busse von 1200 Franken und 150 Tagessätzen zu 70 Franken (total 10’360 Franken) bestraft, wovon zwei Tagessätze als durch bereits erstandene Haft als geleistet gelten. Bezahlt er nicht, muss er ins Gefängnis – 12 Tage bei Nichtbezahlen der Busse, 148 Tage, wenn er die Geldstrafe nicht begleicht. Hinzu kommen Verfahrenskosten von 8917 Franken.

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