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Doch noch Anklage gegen Porno-Dienst

Eine Firma aus Lachen soll daran beteiligt sein, Personen mit kostspieligen Porno-Abonnementen abzuzocken. Untersuchungen der Staatsanwaltschaft March blieben mehrmals ohne Erfolg – bis jetzt.

OLIVER BOSSE

Die Geschichte nimmt bereits vor sechs Jahren ihren Lauf. Im April 2014 erstattete das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bei der Staatsanwaltschaft March Anzeige gegen die in Lachen domizilierte Inkassofirma PayPay AG respektive deren Nachfolgerin Obligo AG.

Der Grund: Die Lachner Firma arbeitet mit der in London ansässigen Pulsira Ltd. zusammen, die Kunden mit teuren Porno-Abonnementen abzocken soll. Mehrere Privatpersonen sollen mit unlauteren Methoden zum Abschluss eines Porno- Abos gebracht worden sein.

Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft March brachten damals allerdings kein strafrechtlich relevantes Verhalten ans Licht und sie verzichtete entsprechend auf eine Anklage. Verfahren erneut eingestellt

Auf die Kosten des Abonnements werde mehrfach hingewiesen, die Kunden müssten ausserdem ihre Handynummer bekanntgeben und den Zugang über einen Link freischalten. Es bestünde sogar die Möglichkeit einer kostenlosen Kündigung innert 72 Stunden, stellte die Staatsanwaltschaft fest.

Damit gab man sich beim Seco aber nicht zufrieden. Es legte Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens beim Schwyzer Kantonsgericht ein und reichte umfangreiche Akten nach, welche Straftaten der Firma belegen sollen. Diese Unterlagen beinhalteten «handfeste Hinweise», zeigte sich denn auch die Staatsanwaltschaft im Januar 2015 optimistisch und nahm die Ermittlungen wieder auf.

Doch anscheinend waren auch diese nicht handfest genug. Nach einer aufwendigen Untersuchung in der ganzen Schweiz, mehreren Befragungen und der Auswertung von Telefondaten vermeldete die Staatsanwaltschaft im Oktober 2017 erneut, die Vorwürfe hätten sich nicht erhärtet – und wieder legte das Seco Beschwerde beim Kantonsgericht ein, das diese guthiess und die Staatsanwaltschaft im März 2019 mit einer erneuten Ermittlung beauftragte. Im dritten Anlauf doch Anklage

Inzwischen ist auch diese Ermittlung abgeschlossen, wie die Staatsanwaltschaft March in einer Medienmitteilung schreibt. Und tatsächlich: Im dritten Anlauf hatte sie offensichtlich mehr Erfolg. Es wurde Anklage beim Bezirksgericht March gegen die Obligo AG wegen Verstössen gegen das Bundesgesetz über unlauteren Wettbewerb sowie gegen die Bestimmung des Strafgesetzbuches zur Pornografie erhoben.

Konkret soll sie Konsumenten darüber getäuscht haben, sie würden ein Gratisangebot in Anspruch nehmen, welches sich jedoch nach drei Tagen automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement umwandelte sowie unter 16-jährigen Personen pornografisches Material zugänglich gemacht haben. Weitere Anzeigen unerwünscht

Nach wie vor gingen Anzeigen gegen die Obligo AG ein, heisst es in der Medienmitteilung weiter: «Diese können nicht mehr in die bereits an das Gericht überwiesene Anklage aufgenommen werden. Die entsprechenden Verfahren werden bis zum rechtskräftigen Gerichtsentscheid sistiert», schreibt die Staatsanwaltschaft: «In Anbetracht dessen weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass weitere Anzeigen gegen die Obligo AG wenig zielführend sind.

Insbesondere verfügt die Staatsanwaltschaft nicht über die rechtliche Kompetenz dafür zu sorgen, dass die Obligo AG ihre Geldforderungen gegenüber den Geschädigten erlässt und keine Betreibungen einleitet.» Schliesslich würden auch nicht sämtliche Forderungen der Firma im Zusammenhang mit dem Strafverfahren stehen.

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