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50 Anmeldungen nicht eingegangen: Prämienverbilligung beschäftigt Politiker

SP und GLP planen Vorstösse zur Eingabefrist für Prämienverbilligung. Sie fordern Antworten.

ANJA SCHELBERT

Über 50 bestätigte Fälle liegen vor, in denen keine Prämienverbilligung ausbezahlt wurde, weil die Anmeldung nicht bei der Ausgleichskasse Schwyz eingegangen ist. Und es werden laufend mehr. Jetzt werden Politiker aktiv.

Dringend darauf angewiesen

Markus Ming (Steinen), GLP-Kantonsrat und Mitglied der Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit des Kantons Schwyz, ist nicht erstaunt über die aktuellen Reaktionen. Er selber wurde von Betroffenen kontaktiert und bekam entsprechende Rückmeldungen, «dass Prämienverbilligungen verweigert werden, weil keine Anmeldung eingegangen ist». Ihm gibt zu denken, dass vor allem jene gesellschaftlichen Schichten davon betroffen sind, welche dringend auf diese Verbilligungen angewiesen sind.

«Macht es Sinn, Hürden so hoch anzusetzen?»

Ming wirft die Frage auf: «Macht es Sinn, die Hürden und Anforderungen so hoch anzusetzen? In anderen Kantonen müssen gar keine Gesuche eingereicht werden. Die Klärung des Anspruchs erfolgt dort automatisch, sobald die Einkommenslimiten erfüllt sind.» Er stellt sogleich klar: «Prämienvergünstigungen sind keine Sozialgelder. Es besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch darauf» und macht deutlich: «Der Kanton Schwyz ist in den letzten Jahren für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen aufgrund diverser Kürzungen schwieriger geworden.» Elektronische Anmeldeverfahren seien auch nicht die Lösung: «Längst nicht alle sind der Technik Herr genug, um solche Formalitäten digital abzuhandeln. » Ming überlegt sich, einen Vorstoss zuhanden des Kantonsrats einzureichen, um das Anmeldeverfahren analog den Ergänzungsleistungen zu ändern. Gesuche werden dort einmalig eingereicht, und der Anspruch bleibt so lange gültig, bis die Anforderungen diesen nicht mehr begründen. «Wenn unbezahlte Krankenkassenprämien betrieben und schliesslich in Verlustscheine umgewandelt werden, steigt der verwaltungsökonomische Aufwand immens. Die nicht bezahlten Prämien bezahlen letztlich wieder die Steuerzahler mit den Gemeindesteuern. »

SP und GLP gleich gesinnt, CVP hat Bedenken

Auch die SP ist sicher: «Wenn so viele Personen betroffen sind, müssen wir erst recht reagieren », sagt SP-Parteipräsident Andreas Marty (Einsiedeln). Er will mit einem Postulat «für mehr Kulanz bei der Eingabefrist sorgen und sicherstellen, dass die Regierung die Praxis der Ausgleichskasse Schwyz hinterfragt und alle Personen Leistungen erhalten, die Anspruch darauf haben ».

Im Gespräch erwähnt Marty auch den Grund, den er für die diskussionslos strikte Durchsetzung der Eingabefrist sieht: «Im Kanton Schwyz wird gezielt probiert, die Prämienverbilligung möglichst gering zu halten und unattraktiv auszugestalten. Damit sollen Kosten gespart werden. Das aktuelle System ist nach wie vor problematisch.» Marty zeigt sich lösungsorientiert: «Selbst wenn die Ausgleichskasse formal korrekt handelt, wäre alternativ zu einer rigoros durchgesetzten Frist auch eine Umtriebsgebühr für verspätet eingereichte Gesuche eine Lösung.» CVP-Parteipräsident Bruno Beeler (Goldau) wirft ein: «Es ist jedes Jahr die gleiche Debatte, nur dieses Jahr medial begleitet. » Einen Administrativaufwand als Strafe für versäumte Fristen einzuführen, sei schwierig. Besser sei es, den Nachweis zu erbringen, dass die Anmeldung fristgerecht erfolgt sei: «Wer diesen Nachweis erbringen kann, dem wird die Leistung ja umgehend nachträglich ausbezahlt. » Dies habe ihm Andreas Dummermuth, Geschäftsleiter der Ausgleichskasse Schwyz, persönlich bestätigt.

Beeler verweist indes auf den verwaltungsbedingten Mehraufwand, der entstünde, wenn Fristen «indirekt ausgehebelt » würden, was bei einer solchen Umtriebsgebühr der Fall wäre. «Würde die Ausgleichskasse in jedem Fall konziliant agieren, könnte die Prämienverbilligung als Massengeschäft nicht mehr funktionieren. » Ebendiese verbindlichen Eingabefristen, sogenannte Verwirkungsfristen, müssten eingehalten werden. «Natürlich kann es Probleme beim Scanning der Dokumente geben», gibt er zu bedenken, doch: «Deshalb ist es umso wichtiger, einen Nachweis erbringen zu können.» Die Zuständigkeit für jene Personen, die ihre Prämien ohne Nachweis nun finanziell nicht mehr tragen könnten, sieht Beeler in der wirtschaftlichen Sozialhilfe. «Dann bleibt eben nur der Gang zur Fürsorge.» Diese hat dann «befristet Hilfe zu leisten», wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

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