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Noch wenig eingetragene Partnerschaften

DANIEL KOCH

Im Jahr 2019 liessen sich 397 Paare vom Zivilstandsamt Ausserschwyz trauen. Das sind 31 weniger als im Vorjahr. Eingetragene Partnerschaften wurden 7 registriert. Babys kamen 771 auf die Welt.

Obwohl es im letzten Jahr weniger Trauungen gegeben hat als im Jahr 2018, kann man nicht von einer Tendenz sprechen. Peter Forrer, Leiter des Zivilstandsamts Ausserschwyz, weist darauf hin, dass es beispielsweise im Jahr 2014 mit 386 Trauungen noch weniger Heiratswillige gegeben habe. Aus den jährlichen Schwankungen sei es nicht möglich, einen Trend abzulesen. Gleiches gilt für die eingetragenen Partnerschaften. Sie verharren mit einer Zahl von sieben auf relativ tiefem Niveau. In den Jahren zwischen 2010 und 2018 registrierte man jeweils zwischen drei und acht eingetragene Partnerschaften.

Zeremonie für Partnerschaft Um eine eingetragene Partnerschaft vornehmen zu können, müssen die beiden Personen zwingend gleichgeschlechtlich sein. Ob sie auch tatsächlich ein Paar sind, spielt laut Forrer keine Rolle und wird vom Zivilstandsamt nicht geprüft. Es ist rechtlich nicht relevant.

Wie Forrer erklärt, kommt es in ganz seltenen Fällen vor, dass sich etwa «beste Kollegen », die vielleicht seit Jahren zusammenwohnen und gemeinsam Wohneigentum besitzen, registrieren lassen, damit sie im Alter abgesichert sind. In allen übrigen Fällen bietet das Zivilstandsamt Ausserschwyz auch gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit einer Zeremonie samt Zeugen und Ringwechsel im Traulokal an. Pflicht ist dies nicht. Im Gegensatz zur Eheschliessung, welche zwingend das gegenseitige mündliche Versprechen beinhaltet, bedarf die eingetragene Partnerschaft laut Forrer lediglich der Schriftlichkeit. Sie kann also auch einfach im Büro vollzogen werden. Ehemann ist automatisch Vater

Das Zivilstandsamt Ausserschwyz nahm vergangenes Jahr 191 Kindsanerkennungen vor. Wenn Eltern nicht verheiratet sind, muss der Mann das Kind erst anerkennen, um im rechtlichen Sinn Vater des Babys zu werden. Wie Forrer erklärt, kann dies der Mann in Eigenregie auf dem Zivilstandsamt erledigen. Die Frau werde danach aber informiert, weil sie in dieser Sache ein Klagerecht besitze.

Ist ein Paar verheiratet, gilt der Ehemann automatisch als Vater, auch wenn das Kind gar nicht von ihm stammt. Ist der biologische Vater bekannt, kann dieser aber die Kindsanerkennung beantragen. In den meisten Fällen kommen die Paare zur Kindsanerkennung gemeinsam zum Zivilstandsamt. Denn meist werde gleichzeitig die gemeinsame elterliche Sorge beantragt, wofür beide anwesend sein müssen.

Alle Fälle – Geburten, Todesfälle, Eheschliessungen usw. – sind ereignisbezogen. Gebärt eine in Ausserschwyz wohnhafte Frau in Zürich, wird dies dort registriert.

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