Reklamen ohne Bewilligung kommen teuer zu stehen
Die Staatsanwaltschaft Höfe/Einsiedeln hatte sich wieder mit speziellen Fällen zu befassen.
PATRIZIA BAUMGARTNER
Ein 30-Jähriger schlug am letztjährigen Siebner Märt über die Stränge und wurde auf der Heimfahrt nach Altendorf von einer Polizeipatrouille gestoppt. Dem Fahrer wurde eine Konzentration von 0,74 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft nachgewiesen, sein Billett konnte er gleich abgeben.
Knapp zwei Monate später wurde derselbe junge Mann mit seinem Jaguar in Biberbrugg gestoppt und kontrolliert. Dort stellte die Polizei fest, dass er ohne gültigen Führerschein gefahren war. Diese Spritztour kommt ihn teuer zu stehen: Die Busse kostet 1800 Franken, hinzu kommen Verfahrenskosten in der Höhe von 1220 Franken und 80 Tagessätze zu 90 Franken mit einer Probezeit von drei Jahren. Pläne auf der Autobahn lesen
Ein 50-jähriger Glarner war auf der Autobahn A3 nahe Wollerau anstatt mit den erlaubten 80 Stundenkilometern mit 91 Sachen unterwegs. Kann ja passieren. Der zweite Teil des Strafbefehls informierte jedoch darüber, dass ihm überdies «mangelnde Aufmerksamkeit » während des Fahrens vorgeworfen wird: Er hielt Kundenunterlagen, namentlich Handskizzen einer technischen Zeichnung, mit beiden Händen oberhalb des Lenkrads. Dadurch war er verständlicherweise vom Geschehen auf der Autobahn abgelenkt. Dies kostet 460 Franken Busse plus Verfahrenskosten von 340 Franken.
Bauern auf Abwegen
Auch zwei Bauern brachen das Gesetz. Der eine hatte den Anhänger überladen, der andere fuhr jahrelang ohne Versicherung herum. Im letzten Mai wurde in Schindellegi ein Subaru mit schwerem Anhänger kontrolliert. Darauf waren über 2200 Kilogramm Material geladen, obwohl das Auto nur 1500 Kilo hätte ziehen dürfen. Der Mann überschritt also die zulässige Last um mehr als 700 Kilogramm und muss deshalb 2420 Franken Busse sowie 380 Franken Verfahrenskosten bezahlen.
Ein weiterer Ausserschwyzer machte sich des «mehrfachen Führens eines Motorfahrzeuges ohne Haftpflichtversicherung, Fahrzeugausweis und Kontrollschilder » schuldig, da er von 2015 bis im letzten Mai mehrmals pro Woche mit einem nicht eingelösten Auto auf der Strasse nahe seines Hofes fuhr. Da es sich dabei jedoch um eine öffentliche Strasse handelt und deshalb die Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes gelten, hätte er sein Auto einlösen müssen. Er muss nun eine Busse von 700 sowie Verfahrenskosten in der Höhe von 740 Franken übernehmen. Dazu kommen 40 Tagessätze zu 40 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren.
Rehbock und Feuerwerk
Ein Deutscher machte Ende April frühmorgens auf der Hüttnerstrasse bei Schindellegi Kontakt mit einem Rehbock, worauf das Tier verendete und am Auto Sachschaden von 500 Franken entstand. Da der Mann jedoch nur kurz anhielt und dann weiterfuhr, ohne die Polizei oder den Wildhüter zu verständigen, muss er nun eine Busse von 700 und Verfahrenskosten von 560 Franken bezahlen.
Am letzten Silvester brannte ein Mann in Pfäffikon Feuerwerk ab und deponierte die Reste in der Tiefgarage. Später gerieten nahe Campingstühle und ein Sonnenschirm in Brand, es entstand Sachschaden. Dem «Züsler » wurde nun ein Strafbefehl mit 300 Franken Busse und Verfahrenskosten von weiteren 460 Franken zugestellt.
Reklame ohne Bewilligung
Zu guter Letzt liess sich ein Zirkusdirektor «mehrfaches Anbringenlassen von Reklame ohne Bewilligung» zu schulden kommen. Und zwar an 51 Standorten in den Bezirken Höfe und Einsiedeln.Er hätte spätestens zwei Monate vor der Veranstaltung ein Reklame-Bewilligungsgesuch bei der Kapo einreichen müssen. Diese Unterlassung kostet ihn jetzt 500 Franken Busse und Verfahrenskosten von 1270 Franken.