Schwyzer Bezirksgericht spricht «Hölloch»-Wirt Suter schuldig
Bruno Suter hat während der Corona-Pandemie den Zugang zu seinem Restaurant nicht beschränkt.
ANDREAS SEEHOLZER
Das Schwyzer Bezirksgericht hat den Muotathaler Wirt Bruno Suter schuldig gesprochen und eine Busse von 700 Franken ausgesprochen. «Der Beschuldigte wird der mehrfachen vorsätzlichen Unterlassung der Beschränkung des Zugangs zum Innenbereich eines Restaurationsbetriebs auf Personen mit einem Zertifikat sowie des vorsätzlichen Nichttragens einer Gesichtsmaske schuldig gesprochen », heisst es in einer Mitteilung des Gerichts.
«Genügende gesetzliche Grundlage»
Vom Vorwurf des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen und des vorsätzlichen mangelhaften Umsetzens des Schutzkonzepts als Betreiber eines Take-aways wird Suter freigesprochen. Suter muss die Hälfte der Verfahrenskosten von 2230 Franken bezahlen. Aktuell ist noch nicht klar, ob Suter und sein Anwalt das Urteil des Bezirksgerichts an das Schwyzer Kantonsgericht weiterziehen. Zur selben Thematik ist noch ein Verfahren vor dem Bundesgericht hängig. Wie es in der Kurzbegründung des Gerichts weiter heisst, hat-te das Gericht zu beurteilen, ob für die Bestrafung wegen Missachtung der in der «Covid-19-Verordnung besondere Lage» statuierten Massnahmen eine genügende gesetzliche Grundlage be-stand.
«Das Gericht gelangte übereinstimmend mit der neusten Rechtssprechung des Bundesgerichts zum Schluss, dass der Artikel 83 des Epidemiengesetzes auch für eine Strafe wegen Missachtung der vom Bundesrat im Rahmen der besonderen Lage angeordneten Massnahmen eine genügende gesetzliche Grundlage darstellte.» Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Akten, der Zeugenaussagen und der Aussagen des Beschuldigten kam das Gericht zum Schluss, dass Suter es mehrfach unterliess, den Zugang zum Innenbereich des Restaurationsbetriebs auf Personen mit einem Zertifikat zu beschränken.
Vom Vorwurf der Widerhandlung freigesprochen Die Behauptung, eine «private Stube» zu betreiben und diese an einen Walliser Wirt weitervermietet zu haben, erachtete das Gericht «als vorgeschoben» und ging damit davon aus, dass Suter auch nach der Vermietung seiner Gaststube weiterhin als faktischer Betreiber einen Restaurationsbetrieb führte: «Er war demzufolge verpflichtet, die dazumal geltenden Covid-Vorschriften einzuhalten, was er vorsätzlich unterliess.» Vom Vorwurf der Widerhandlung gegen amtliche Verfügungen wurde Suter freigesprochen, denn die damit verbundene Bestrafung würde dasselbe Verhalten doppelt unter Strafe stellen, weshalb die in der Verfügung vorgesehene Strafandrohung rechtswidrig war.
Betreffend dem Vorwurf des mangelhaften Umsetzens des Schutzkonzeptes erwies sich die Anklageschrift als ungenügend, was ebenfalls zu einem Freispruch führte.
Bruno Suter (links) mit seinem Anwalt Oswald Rohner vor dem Eingang zum Schwyzer Bezirksgericht. Offen ist, ob sie das Urteil des Gerichts an das Schwyzer Kantonsgericht weiterziehen. Foto: Andreas Seeholzer