Polizei muss Personal für neue Einsatzleitzentrale stellen
Die fünf Zentralschweizer Polizeikorps Schwyz, Zug, Luzern, Nidwalden und Obwalden planen, eine gemeinsame Einsatzleitzentrale (ELZ) zu betreiben. Das Projekt «Vision 2025» geht nun in die Realisierungsphase.
Mitg. Unter dem Projektnamen «Vision 2025» werden im Kaltbach in Schwyz sowie in Rothenburg (Luzern) zwei redundante Einsatzleitzentralen geplant, die auf der Gotthardachse von Schwyz (mit dem Partnerkanton Zug) und auf der Brünigachse von Luzern (mit den Partnerkantonen Nidwalden und Obwalden) betrieben werden sollen. Die Regierungen der fünf beteiligten Kantone haben nun einen nächsten Meilenstein gesetzt und das Projekt für die Realisierungsphase freigegeben. Regierungen erteilen Freigabe
Das Projekt wurde im Jahr 2015 von der Zentralschweizer Polizeikommandantenkonferenz beschlossen und im März 2019 von der Zentralschweizer Polizeidirektorinnen- und direktorenkonferenz für die Konzeptphase freigegeben. Die Konzeptphase hat aufgezeigt, dass die Realisierung des Projekts von drei zentralen Voraussetzungen abhängig ist. Für die beiden geplanten Einsatzleitzentralen in den Standortkantonen Schwyz und Luzern braucht es Neubauprojekte. In Schwyz ist am Standort Kaltbach ein neues Verwaltungsund Sicherheitszentrum mit der Integration der Einsatzleitzentrale der Gotthardachse geplant.
Der Schwyzer Kantonsrat hat im November 2022 den entsprechenden Projektierungskredit genehmigt. In Luzern ist ein Sicherheitszentrum in Rothenburg geplant. Hier soll auch die Einsatzleitzentrale der Brünigachse entstehen. Der Luzerner Kantonsrat hat dem Projektierungskredit im März 2023 zugestimmt. Um die gegenseitige Redundanz der beiden Einsatzleitzentralen zu ermöglichen, müssen diese betrieblich und technisch harmonisiert werden. Dies bedingt die gemeinsame Planung und Beschaffung einer einheitlichen Systemlandschaft.
Am 19. August 2021 haben die beteiligten Zentralschweizer Kantonsregierungen eine Grundsatzvereinbarung zum Projekt «Vision 2025» abgeschlossen, um die wesentlichen rechtlichen, organisatorischen, betrieblichen und finanziellen Eckpunkte des Zusammenarbeitsvorhabens festzulegen. So müssen in den kantonalen Polizeigesetzen hinreichende und harmonisierte Rechtsgrundlagen für die gemeinsamen Datenbearbeitungen und den Datenaustausch bei der Zusammenarbeit geschaffen werden. Die Realisierung und der Betrieb hängen entscheidend von der Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel aller beteiligten Kantone ab. Die in der Konzeptphase erstellte Kostenanalyse zeigt auf, dass durch die Konzentration auf zwei ELZ-Standorte bei den kantonalen Infrastrukturkosten (Bau- und Wiederbeschaffungskosten) insgesamt rund zwanzig Millionen Franken eingespart werden.
Zwanzig Millionen Franken können eingespart werden Die Zentralschweizer Regierungen haben vom Abschlussbericht der Konzeptphase Kenntnis genommen und die Freigabe der Realisierungsphase beschlossen. Für die Weiterbearbeitung der konzeptionellen Arbeiten, die Erarbeitung des gesamten Vertragswerks, den Aufbau der Betriebsorganisation, die Implementierung der Strukturen und Abläufe, die Harmonisierung der Einsatzdoktrin, den Aufbau des Prozess- und Qualitätsmanagements, die Schulung, die Einbindung der Partnerorganisationen, die Planung, die Beschaffung und Bereitstellung der betrieblichen und technischen ELZ-Infrastruktur und das Übergangsregime in das neue Betriebszeitalter werden vorübergehend zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen erforderlich sein. Die in die Projektorganisation eingebundenen personellen Ressourcen müssen von den Polizeikorps zur Verfügung gestellt werden.