Kosten für Spucktests übernimmt der Bund
Wer bezahlt die Spucktests an den Schwyzer Schulen, und wie hoch sind diese Ausgaben? Zum Thema rund um die Corona-Tests haben vier SVP-Kantonsräte zwei Interpellationen eingereicht
BdU. In seinen Antworten auf die Vorstösse von Bernhard Diethelm (Vorderthal), Roland Müller (Küssnacht), Daniel Kälin (Einsiedeln) und Ueli Kistler (Reichenburg) schreibt der Regierungsrat, dass die Testkosten nach Anhang 6 der Covid-19-Verordnung 3 vom Bund vergütet werden. Namentlich werden die Ausgaben für die gepoolte molekularbiologische Analyse, die Overheadkosten (Kosten, die dem Leistungserbringer nicht eindeutig zugerechnet werden können) sowie die Kosten für die Auftragsabwicklung und das Probeentnahmematerial übernommen.
Die Leistungserbringer dürften für die Analysen auf Sars-CoV-2 keine weiteren Leistungen in Rechnung stellen. Zudem leiste der Bund einmalig eine Anschubfinanzierung an die Kantone, die eine gezielte und repetitive Testung der Bevölkerung aufgebaut haben. Weiter schreibt der Regierungsrat: «Dem Kanton verbleiben nebst dem internen Personalaufwand Kosten für Beratungsleistungen sowie für die Rückwärtslogistik. Die Höhe dieser Aufwendungen kann erst nach Abschluss der gesamten Testkampagne beziffert werden.»
«Ein guter Indikator für die aktuelle Pandemiesituation»
Weiter wiederholt der Regierungsrat, dass die Anordnung der repetitiven Testungen mehrheitlich mitgetragen werde. Das Verfahren habe sich in der Zwischenzeit etabliert und bewähre sich als guter Indikator für die aktuelle Pandemiesituation. Mit der sogenannten einstufigen Freiwilligkeit werde sichergestellt, dass Schüler und Schülerinnen ungeachtet ihres Wohn- beziehungsweise Schulortes im ganzen Kanton Zugang zum repetitiven Testen haben. Die Entscheidung obliege den Kindern und Jugendlichen sowie den Erziehungsberechtigten.