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Verfahren hängig gegen Ex-Polizeimitarbeiter

Mitte Juni 2018 wurde bekannt, dass der ehemalige Logistikchef der Kantonspolizei mit Waffen und Munition gehandelt haben soll. Der Fall liegt immer noch in Bern.

ANDREAS SEEHOLZER

Der Fall ist nach wie vor – also zwei Jahre nachdem er publik geworden war – immer noch bei der Bundesanwaltschaft (BA) hängig. Dies bestätigte das Gericht auf Anfrage. «Das von der BA geführte Strafverfahren in diesem Zusammenhang ist hängig », teilte David Venetz, Spezialist Kommunikation der Bundesanwaltschaft, am letzten Dienstag schriftlich auf eine entsprechende Anfrage mit. Venetz schreibt weiter: «Bitte beachten Sie, dass für sämtliche Verfahrensbeteiligten die Unschuldsvermutung gilt. Da es sich bei Strafverfahren um dynamische Prozesse handelt, die nicht von der BA alleine beeinflusst werden, kann über den zeitlichen Rahmen oder Verlauf keine Prognose gemacht werden.» Die Fragen, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird, bleiben damit unbeantwortet.

Offenbar illegal über das Darknet verkauft Mitte Juni 2018 wurde bekannt, dass der ehemalige Logistikchef der Kantonspolizei unbemerkt für fast 180’000 Franken Munition bestellt haben soll. Publik wurde der Fall durch ein Gerichtsverfahren, welches an einem süddeutschen Gericht durchgeführt wurde. In den Akten tauchte der ehemalige zivile Angestellte der Kantonspolizei auf. Der aus dem Raum Einsiedeln stammende Mann war offenbar Teil eines Duos, das Waffen illegal über das Darknet verkauft hat – also über den verborgenen Teil des Internets, der ein Tummelplatz für Kriminelle ist. Munition für 180’000 Franken bestellt Im Laufe der weiteren Abklärungen kam an den Tag, dass der Logistikchef von 2008 bis 2017 Waren im Wert von über 180’000 Franken bestellt haben soll, die keinem internen Verwendungszweck der Polizei zugeordnet werden konnten. Dabei handelt es sich um 60 Bestellungen und 167 gelieferte Positionen, fast ausschliesslich Munition. Der Ex-Logistikchef aus dem Raum Einsiedeln soll die Bestellungen in so kleine Beträge aufgeteilt haben, dass er kein Zweitvisum einholen musste. Dieses wäre erst bei Beträgen über 5000 Franken notwendig geworden. Zudem soll der Mann die Bestellungen nachträglich geändert und einen falschen Lieferort angegeben haben.

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