Notkredite in der Corona-Krise – 230 Millionen für Schwyzer Firmen
Die Schwyzer Wirtschaft ist stark betroffen von der Corona-Krise. Kurzarbeitsund Erwerbsersatzentschädigung sowie Überbrückungskredite werden im grossen Umfang beansprucht. Der Regierungsrat begrüsst die Ausweitung der Unterstützungs-massnahmen.
Mitg. «Zur Abfederung der wirtschaftlichen Einbussen stehen umfangreiche Unterstützungsleistungen zur Verfügung, die vonseiten der KMU eine starke Nachfrage erfahren», schreibt die Schwyzer Staatskanzlei in einer Medienmitteilung: «Aktuell rechnet das Amt für Arbeit im Kanton Schwyz mit rund 3700 Firmen Kurzarbeit ab.» Betroffen davon seien zirka 33’000 Arbeit-nehmende.
Mit der Corona-Erwerbsersatzentschädigung (CE) habe der Bund eine neue Sozialleistung eingeführt, teilt die Kanzlei mit: Bei der Ausgleichskasse Schwyz seien zurzeit 2295 Anmeldungen für eine solche Corona- Erwerbsersatzentschädigung eingereicht worden.
Der Regierungsrat begrüsse zudem den Entscheid des Bundesrates, dass neu zusätzlich auch indirekt betroffene Selbständigerwerbende während zwei Monaten von dieser Unterstützung Gebrauch machen können. Die Ausgleichskasse Schwyz rechne hier nochmals mit über tausend weiteren Anträgen. Alle Branchen sind betroffen
Gestützt auf eine Umfrage gehe das Volkswirtschaftsdepartement davon aus, dass die Schwyzer Geschäftsbanken zwischenzeitlich rund 2000 Überbrückungskredite mit einem Volumen von rund 230 Millionen Franken gewährt hätten.
«Betroffen sind praktisch alle Branchen – am stärksten der Handel, gefolgt vom verarbeitenden Gewerbe, dem Baugewerbe und dem Gastgewerbe/Hotellerie », schreibt die Staatskanzlei: «Die Geschäftsbanken sind in der Lage, diese Kredite innert Tagesfrist zu prüfen und zu erteilen. » Dabei sei es unerlässlich, dass die erforderlichen Angaben und Beilagen vollständig sowie korrekt eingereicht würden. «Fehlende Angaben und Unterlagen führen zu Rückfragen und damit zu entsprechenden Verzögerungen », heisst es in der Medienmitteilung.
Spezifische Massnahmen
Hinzu würden zahlreiche spezifische vom Regierungsrat beschlossene Massnahmen kommen, die bei den KMU ebenfalls zu einer gewissen Abfederung der wirtschaftlichen Einbussen führten. «Zu nennen sind hier die Kulanz bei Zahlungsfristen (120 Tage) sowie die Erstreckung der Zahlungsfristen bei den Steuerforderungen», führt die Kanzlei aus: Dies unter Verzicht auf Verzugszinsen.
Als weitere Massnahme habe der Regierungsrat beschlossen, die bereits abgelaufene Frist zur Anmeldung für die Prämienverbilligung 2020 mit einer Ausnahmebestimmung bis Ende des laufenden Jahres erneut zu öffnen. Prämienverbilligung im Fokus
«Personen, die infolge der Corona- Krise eine wesentliche Einkommensverminderung erfahren, können innert Frist eine Neuberechnung der laufenden Prämienverbilligung beantragen », teilt die Kanzlei mit: Bund und Kanton hätten zudem ein Massnahmenpaket zur Unterstützung des Kultursektors beschlossen.
«Konkret können nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen rückzahlbare zinslose Darlehen beantragen», konstatiert die Staatskanzlei: Selbständige Kulturschaffende und Kulturunternehmen mit Sitz im Kanton Schwyz könnten überdies subsidiär zu allen anderen staatlichen Leistungen ein Gesuch um Ausfallentschädigung stellen.