Rund ein Viertel der Schwyzer erhält Prämienverbilligung
![Rund ein Viertel der Schwyzer erhält Prämienverbilligung Rund ein Viertel der Schwyzer erhält Prämienverbilligung](https://www.einsiedleranzeiger.ch/einsiedler/news/wp-content/uploads/sites/2/2024/05/df03b054b600e6297889f59013e72fca-750x541.jpg)
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Über 38’600 Personen im Kanton wurden 2023 durch Prämienverbilligungen entlastet. Das sind 23,5 Prozent der gesamten Schwyzer Bevölkerung.
2023 wurden im Kanton Schwyz mit 79 Millionen Franken mehr Gelder für die Prämienverbilligung ausgegeben als je zuvor. Der Betrag stieg gegenüber dem Vorjahr (70,3 Millionen Franken) um ganze 12,5 Prozent. Zuletzt wurde im Jahr 2018 mit 77,4 Millionen Franken eine Summe nahe der 80-Millionen-Grenze für Prämienverbilligungen ausgegeben.
Prämienanstieg als Hauptgrund für die hohe Summe Rekordverdächtig ist mit 38’641 Personen auch die Zahl der begünstigten Personen, die eine Prämienverbilligung im Kanton Schwyz erhalten haben. Damit wurden im vergangenen Jahr 23,5 Prozent der Schwyzer Gesamtbevölkerung mittels Prämienverbilligung begünstigt. Nur 2021 lagen die Zahlen der begünstigten Personen (38’833) und der damit verbundene Anteil der Schwyzer Bevölkerung (24,1 Prozent) noch höher, ausgegeben wurden damals 75,1 Millionen Franken. Der Beinaherekord an begünstigten Personen ist mitunter ein Grund für die ausgegebene Rekordsumme von 79 Millionen Franken im Jahr 2023. Dies bestätigt auch Andreas Dummermuth, Geschäftsleiter der Ausgleichskasse Schwyz: «Die Anzahl begünstigter Personen hat von 2022 auf 2023 um über 1500 Personen zugenommen. Hauptgrund für die hohe Summe ist aber der Anstieg der Krankenkassenprämien von 2022 auf 2023 von über 6 Prozent.» Etliche Revisionen des Systems Was auch auffällt, ist, dass die Anteile des Gesamtbetrags, welche Kanton und Gemeinden übernehmen, in den letzten Jahren geringer ausgefallen sind. 17,4 Prozent übernahm 2023 der Kanton, 11,6 Prozent die Gemeinden – die restlichen 71 Prozent steuerte der Bund bei. 2018 waren die Verhältnisse noch anders aufgeteilt: Vom Bund kamen 65 Prozent, der Kanton steuerte 21 Prozent und die Gemeinden 14 Prozent bei. Andreas Dummermuth erklärt hierzu, dass der Anspruch und die Anspruchshöhe auf Prämienverbilligung einerseits von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Bezugsberechtigten – also von den Steuerdaten – und andererseits von der Entwicklung der Prämien abhängig sind, welche bekanntlich steigende Tendenzen aufweisen. «Zusätzlich hat die Prämienverbilligung im Kanton Schwyz in den letzten Jahren etliche Revisionen durchlaufen », ergänzt Dummermuth.
Richtprämien statt Durchschnittsprämien
Dabei führt er die Teilrevision von 2019 an, in welcher im Schwyzer System neu Richtprämien anstatt wie bis anhin Durchschnittsprämien oder Vermögensobergrenzen eingeführt wurden. Durch die Einführung der EL-Reform 2021 wurden bei der Berechnung «Bescheidene wirtschaftliche Verhältnisse» mit der Einführung von Mietzinsregionen und der Anpassung des Lebensbedarfs die Grenzwerte angepasst. «Damit hat sich auch die Anzahl der berechtigten Personen vergrössert», bilanziert Dummermuth. Seit 2023 gelten des Weiteren Vorjahresbezüger von Amtes wegen automatisch als angemeldet, die Anmeldefrist (bis 31. Dezember des Anspruchsjahres) wurde verlängert und die Anmeldeberechtigung für Fürsorgebehörden erweitert.