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Sechs Iraker schlugen auf Portugiesen ein

Das Strafgericht verurteilte sechs Männer nach einem gemeinsamen Angriff in Siebnen zu bedingten Freiheitsstrafen und verhängte zwei Landesverweise.

«Wenn ich mich nicht zwischen Autos auf dem Parkplatz hätte verstecken können, hätten sie mich umgebracht. Sie schlugen einfach zu.» So schilderte ein Portugiese die Vorfälle, die sich in der Nacht vom 22. Mai 2022 zugetragen hatten Ursprung des handgreiflichen Streits war, dass der Portugiese einem der Iraker am Morgen des gleichen Tages in einem Streit die Nase gebrochen hatte (deswegen wurde er bereits in einem früheren Verfahren verurteilt). Die fünf anderen Iraker (zum Teil Verwandte des Geschlagenen) kamen hierauf nach Siebnen, um sich beim Portugiesen zu rächen (Variante Staatsanwalt) oder um ihren Landsmann zu trösten (Variante der Beschuldigten). Sie trafen den Mann auf dem Parkplatz an der Zürcherstrasse 4 in Siebnen, wo es zu den Schlägen kam, die zum Teil von einer Videokamera dokumentiert wurden.

Der Staatsanwalt warf den Beschuldigten vor, auch Fusstritte gegen den Kopf des am Boden liegenden Opfers verpasst zu haben. Das bestritten die Angeklagten. Der Ankläger forderte für alle sechs Beschuldigten Verurteilungen wegen Angriffs. Zwei von ihnen sollten zusätzlich wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt werden. In einem Fall verlangte er eine zusätzliche Verurteilung wegen Pornografie (verbotene Videos auf dem Handy) sowie we-gen versuchter Nötigung (in einem abgefangenen Brief soll er seiner Verlobten Konsequenzen angedroht haben, falls sie ihn verlassen wolle). Die beantragten bedingten Freiheitsstrafen bewegten sich zwischen sechs und fünfzehn Monaten. Fünf der Beschuldigten sollten zudem für fünf bis zehn Jahre des Landes verwiesen werden. Am Prozess, der in zwei Etappen stattfand, verlangten die Verteidiger Freisprüche wegen Notwehr oder mildere Strafen wegen Raufhandels.

Das Strafgericht kam vor allem aufgrund der Videoaufnahmen zum Schluss, dass Notwehr ausgeschlossen werden könne. Faustschläge gegen den Geschädigten seien erwiesen, nicht aber Fusstritte gegen den Kopf. Das Gericht sprach alle sechs Angeklagten des Angriffs schuldig. Der Tatbestand der versuchten schweren Körperverletzung sei indes nicht erfüllt. Allerdings wurden zwei Beschuldigte wegen einfacher Körperverletzung verurteilt (Körperverletzung nach Faustschlägen). Die Beschuldigten wurden mit bedingten Freiheitsstrafen zwischen sechs und zwölf Monaten bestraft. Die Probezeiten wurden auf zwei bis drei Jahre festgelegt. Der wegen Pornografie und versuchter Nötigung Verurteilte erhielt zudem eine bedingte Geldstrafe von 6000 Franken auferlegt (Probezeit drei Jahre). Schliesslich sprach das Strafgericht gegen zwei Beschuldigte Landesverweise von je fünf Jahren aus. Bei den anderen vier wurde darauf verzichtet. Die Verurteilten haben zudem dem Portugiesen gemeinsam insgesamt 1000 Franken Genugtuung zu bezahlen. Ihnen wurden auch Verfahrenskosten von je zwischen 23’000 und 38’000 Franken (insgesamt 168’000 Franken) auferlegt. Die Urteile des Strafgerichts sind noch nicht rechtskräftig.

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