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Nur die wenigsten Ukrainer tauschen den Fahrausweis um

Nur die wenigsten Ukrainer tauschen den Fahrausweis um Nur die wenigsten Ukrainer tauschen den Fahrausweis um

Von 1159 im Kanton Schwyz mit Schutzstatus S lebenden ukrainischen Flüchtlingen haben bis anhin erst 32 eine Kontrollfahrt absolviert und bestanden, um den Schweizer Führerausweis zu erhalten.

Ukrainische Flüchtlinge, die in der Schweiz Auto fahren wollen, müssen spätestens zwei Jahre nach der Einreise und dem Erhalt des Status S den ukrainischen Führerausweis in ein Schweizer Exemplar umtauschen. Für die meisten dürfte diese Frist nun abgelaufen sein, da ein Gross-teil der Ukrainerinnen und Ukrainer kurz nach Kriegsausbruch am 24. Februar 2022 flüchteten.

Für viele ist Frist noch nicht abgelaufen Um den obligatorischen Umtausch zum Schweizer Ausweis vollziehen zu können, muss eine entsprechende Kontrollfahrt absolviert werden. Wie das Verkehrsamt des Kantons Schwyz bestätigt, wurden bei diesem bisher 37 Kontrollfahrten von ukrainischen Staatsangehörigen absolviert. «32 davon waren erfolgreich, weitere 30 Umtauschgesuche sind bei uns in Bearbeitung », erklärt Roland Gyr, Leiter Administration beim Schwyzer Verkehrsamt. Wenig überraschend liegt die Anzahl der Kontrollfahrten nahe bei den 36 Autos, die gemäss Sicherheitsdirektor Xaver Schuler aktuell mit ukrainischen Nummernschildern im Kanton unterwegs sind.

Gemäss aktuellen Zahlen leben im Kanton Schwyz 1159 Ukrainerinnen und Ukrainer mit Schutzstatus S. Es gilt aber auch zu beachten, dass für einen Teil der geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer die zweijährige Frist noch nicht abgelaufen sein dürfte, da sie erst Wochen oder Monate nach Kriegsausbruch geflüchtet sind.

Es droht eine Anzeige Die Bestimmung rund um die Fahrberechtigung und die entsprechenden Führerausweise ist Teil der Verkehrskontrollen, welche zur normalen Tätigkeit der Kantonspolizei Schwyz gehören, so Pascal Weber, Sachbearbeiter Kommunikation bei der Schwyzer Kantonspolizei.

«Bei Verkehrskontrollen wird immer wieder festgestellt, dass Angehörige von anderen Staaten über keinen gültigen Führerausweis verfügen», sagt Pascal Weber Sachbearbeiter Kommunikation, Kantonspolizei Schwyz. Eine Statistik darüber, wie viele ukrainische Staatsangehörige ohne gültigen Fahrausweis «erwischt» wurden, führt die Kantonspolizei laut Weber nicht. In der Verfügung des Bundes sei allerdings ersichtlich, dass Staatsangehörige aus der Ukraine seit dem 6. April beim Lenken eines Fahrzeuges den Ausweis S mit sich führen müssen. «Damit kann nachvollzogen werden, seit wann sie sich in der Schweiz aufhalten. Personen, welche sich nicht da-ran halten, müssen bei einer Verkehrskontrolle mit einer Anzeige rechnen», erläutert Pascal Weber. Kontrollfahrt ähnelt gewöhnlicher Führerprüfung Dass ausländische Staatsangehörige – nicht nur aus der Ukraine, sondern auch aus anderen Ländern – im Kanton Schwyz ohne gültigen Fahrausweis Auto fahren, sei «kein schwerwiegendes Problem», erklärt Weber, ergänzt aber: «Bei Verkehrskontrollen wird immer wieder festgestellt, dass Angehörige von anderen Staaten über keinen gültigen Führerausweis verfügen beziehungsweise ihre ausländische Fahrberechtigung nicht wie vorgesehen haben umschreiben lassen.» In diesen Fällen müssen die Betroffenen mit einer Anzeige rechnen.

Die Kontrollfahrt ähnelt einer gewöhnlichen Führerprüfung und dauert knapp eine Stunde, wie Roland Gyr bestätigt. «Es wird jedoch dem Umstand Rechnung getragen, dass die Ausbildung vor einiger Zeit beziehungsweise nicht in der Schweiz erfolgte », so Gyr weiter. Die Kontrollfahrt gelte dann als bestanden, wenn der Betroffene auf einer Fahrt nachweisen könne, dass er die Verkehrsregeln kenne und die Fahrzeuge der Kategorien, für die der Ausweis gelten soll, sicher zu führen verstehe.

Die Regel zur Kontrollfahrt für einen Umtausch des Führerausweises gilt nicht nur für Ukrainerinnen und Ukrainer. Wer aus dem Ausland in die Schweiz zieht, muss den Führerausweis wechseln.

Für die meisten europäischen Länder benötigt es dazu aber keine Kontrollfahrt, wie eine entsprechende Liste des Uvek zeigt. Die Ukraine bildet unter den europäischen Staaten eine Ausnahme, Staatsangehörige aus Nachbarländern wie Polen, Ungarn, Rumänien oder der Slowakei sind beispielsweise für den Umtausch des Führerausweises von Kontrollfahrten be-freit.

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