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Jugendliche mit E-Scooter gestoppt

KÜRZE

Altendorf. Am 30. April fielen der Kantonspolizei Schwyz um 14.15 Uhr auf der Churerstrasse in Altendorf zwei E-Scooter auf. Während ein Lenker mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war, befanden sich auf dem zweiten Fahrzeug gleich zwei Personen. Entsprechend wurden alle für eine Verkehrskontrolle angehalten.

Das Fahrzeug, welches von einem 14-jährigen Jugendlichen gelenkt wurde, stellte die Polizei sicher. Die spätere Messung auf einer geeichten Prüfrolle ergab eine Höchstgeschwindigkeit von rund 50 km/h.Gemäss Hersteller weist das Gefährt eine Leis-tung von 2.1 kW auf. Im öffentlichen Strassenverkehr hinge-gen sind lediglich E-Scooter zugelassen, welche über eine maximale Motorenleistung von 0.5 kW verfügen und eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erreichen. Der Kontrollierte wird demnach beschuldigt, ohne Fahrzeugzulassung und ohne Versicherungsschutz gefahren zu sein.

Zweiter Scooterfahrer ohne Führerausweis Das zweite angehaltene Fahrzeug entsprach zwar den technischen Anforderungen für den Strassenverkehr. Hingegen war die 14-jährige Lenkerin nicht im Besitz der entsprechenden Führerausweiskategorie M, welche für die Verwendung eines E-Scooters unter 16 Jahren vorgesehen ist. Zudem führte sie den ebenfalls 14-jährigen Besitzer des Fahrzeuges widerrechtlich als zweite Person auf dem Fahrzeug mit. Dieser wird beschuldigt, sein Fahrzeug wissentlich einer Person ohne Fahrberechtigung überlassen zu ha-ben. Sämtliche drei Minderjährige werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz, 5. Abteilung (Jugendstrafsachen), zur Anzeige gebracht./ Kapo SZ

Schwyz. Das wohl grossflächigste Graffito, das vom Beschuldigten stammt, war an der Lärmschutzwand der A3 bei Wangen zu lesen. Der Schriftzug «noze» war nicht zu übersehen und verursachte laut dem Staatsanwalt einen Sachschaden von über 13’000 Franken. Dem heute 28-jährigen, in der March wohnhaften Kroaten warf die Anklage vor, in den Jahren 2015 bis 2020 einige Hundert solcher Graffiti hauptsächlich in der March, in den Höfen und in den angrenzenden Kantonen Zürich und St. Gallen gesprayt zu haben.

Teure Reinigungskosten

Fast alle tragen den Schriftzug «noze» und wurden auf Lärmschutzwände, Elektroverteilkästen, Robidogs, Gebäudefassaden und dergleichen angebracht. Der Staatsanwalt sprach vor dem Schwyzer Strafgericht von einem Gesamtschaden von rund 120’000 Franken, der durch die Graffiti entstanden sei. Es seien zum Teil teure Reinigungskosten verursacht worden.

Das Strafgericht verurteilte den Mann wegen mehrfacher Sachbeschädigung in 39 Fällen (31 zugegebene und weitere 8 vorgehaltene). Der nicht vorbestrafte Angeklagte wurde mit einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten (abzüglich 92 Tage Untersuchungshaft) bestraft (bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren). Die Zivilforderungen wurden auf den Zivilweg verwiesen. Die Verfahrenskosten von knapp 100’000 Franken wurden dem Beschuldigten zur Hälfte auferlegt. Die Ausrichtung einer Genugtuung lehnte das Gericht ab, weil die Untersuchungshaft an die Freiheitsstrafe anzurechnen ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig./one

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