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Fertigstellung Klosterplatz naht

Fertigstellung Klosterplatz naht Fertigstellung Klosterplatz naht

Mit seinem Urteil vom 7. März 2024 weist das Bundesgericht die Beschwerden zum Platz im Platz ab

Seit 2007 planen das Kloster und der Bezirk die Sanierung des Klosterplatzes. Eine Beschwerde beim Bundesgericht bremste die Fertigstellung des Platzes im Platz aus. Seit gestern ist nun der Entscheid vorhanden.

Schon 2007 wurde die Sanierung des Einsiedler Klosterplatzes in Angriff genommen. Der obere Teil gehört dem Kloster, der untere Teil dem Bezirk Einsiedeln. Währenddem der obere Teil schon seit längerem fertiggestellt ist, wartet der untere auf seine Vollendung. Kloster und Dorf waren sich bei den Ausführungen auch nicht immer grün. Diese Unstimmigkeiten endeten am 18. September 2019 mit einem Baustopp durch das Bildungsdepartement. Streitpunkt war die Pflästerung. Nach der Auffassung des Departements lag für die Pflästerung keine gültige Bewilligung vor. Kloster und Kanton wollten den Platz mit in ungebundener (eingesandeter) Reihenpflästerung mit gespaltenen und zugehauenen Flusskieseln ausführen. Der Bezirk bestand aber auf Mörtel in den Zwischenräumen.

Regierungsrat und Verwaltungsgericht Mittels einem Vergleich einigten sich die Beteiligten und der Baustopp wurde hinfällig. Der Bezirk Einsiedeln und das Kloster verfassten im Sinne des erwähnten Vergleichs ein neues Baugesuch (Projektänderung Platz in Platz) im Februar 2022. Gegen dieses erhoben Werner Ruch, die Schweizer Fachstelle für hindernisfreie Architektur, Niklaus Korner-Zschaeck und Procap Schweiz Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 2. Juni 2022 stimmte das kantonale Amt für Raumentwicklung (ARE/ SZ) dem Gesuch zu und am 13. Juli 2022 erteilte der Bezirksrat die Baubewilligung. Gegen diesen Beschluss erhoben die vorgängig Erwähnten Einsprache beim Regierungsrat. Dieser überwies die Beschwerde als «Sprungbeschwerde» dem Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz. Der Regierungsrat begründete dieses Vorgehen damit, er habe sich bereits mit seinem Beschluss vom 22. Juni 2021 befasst, was die Basis für das geänderte Projekt bildete. Mit dem Entscheid vom 22. Februar 2023 vereinigte das Verwaltungsgericht die Beschwerden und wies sie im Sinne der Erwägung ab. Weiterzug ans Bundesgericht

Mit der Beschwerde ans Bundesgericht vom 31. März 2023 beantragt Werner Ruch im Wesentlichen, den Entscheid des Verwaltungsgerichts und die ihm zu Grunde liegende Baubewilligung für die Projektänderung seien aufzuheben. Das Projekt sei zu überarbeiten, so dass der gesamte Platz für Menschen mit Behinderungen begeh- und befahrbar sei. Weiter sei auch die Bewilligung von 2018 aufzuheben. Die damals bewilligten Stufen unterhalb des Marienbrunnens seien entweder zu beseitigen oder mit einer Rampe zu ergänzen.

Entscheid Vorinstanz gestützt Nun hat das Bundesgericht in sorgfältiger Abwägung aller Gesichtspunkte einen Entscheid gefällt. Es lehnt die Einsprachen vollumfänglich ab. In seiner Urteilsbegründung verweist es auf das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder, in welchem Einsiedeln als Kleinstadt/ Flecken aufgeführt wird. Zudem ist die Klosteranlage inklusive dem Klosterplatz von nationaler Bedeutung. Speziell der Klosterplatz sei «grossartig » und eine «der eindrücklichsten Raumschöpfungen des Landes ». Der Platz verfüge über einen ausserordentlich hohen gestalterischen und konzeptionellen Eigenwert. Aus diesen und noch weiteren Gründen seien die Einsprachen abzulehnen. Zudem verfüge der Platz im Platz über hindernisfreie Zugänge. Diese ermöglichen den Zugang zum Marienbrunnen und zu den Arkaden.

Bild: zvg

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