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Polizist freigesprochen

Die Schüsse auf einen Wohnungsbewohner in Lachen waren laut Strafgericht eine Verkettung unglücklicher Umstände, für die niemand Schuld trägt.

Der heute 32-jährige Schwyzer Polizist, der im November 2021 auf den Bewohner einer Dachwohnung in Lachen vier Schüsse abfeuerte und mit einem Steckschuss im Bauch verletzte, ist vom Schwyzer Strafgericht freigesprochen worden. Die Verfahrenskosten von rund 50’000 Franken muss der Kanton bezahlen.

Der Polizist, der mit einer Kollegin und zwei weiteren Kollegen aufgrund einer Einbruchsmeldung ausgerückt war, hat laut Strafgericht keine polizeitaktischen Fehler begangen. Der Bewohner, der mit einer Pfefferpistole in der rechten, angewinkelten Hand unter der Türe stand, sei vom Polizisten als Einbrecher wahrgenommen worden. Der unten auf der Treppe stehende Polizist habe dabei in vier Pistolenläufe geschaut und trotzdem nicht drauflos geballert, sondern zweimal gerufen: «Stopp. Polizei. Waffe weg, oder ich schiesse.» Niemand der Beteiligten hat etwas Falsches gemacht Das Handeln des Polizisten sei nicht zu beanstanden, rechtlich zulässig und verhältnismässig gewesen, so das Gericht. Seine Schilderungen erachtete das Gericht als glaubhaft.

Der damals 42-jährige Bewohner, der als Privatkläger auf-trat, habe auch nichts Falsches gemacht, sagte Strafgerichtspräsident Ruedi Beeler in seiner mündlichen Urteilseröffnung vom Mittwoch. Dass dieser nach eigenen Aussagen die Warnrufe des Polizisten nicht gehört habe, könne viele Ursachen haben (Alkohol, Stress und so weiter). Zudem habe dieser immer faire Aussagen gemacht.

Ebenso keinen Fehler habe die Polizistin begangen, die zwei Jahre lang zur Sache keine Aussage machte und so ihren Kollegen nicht sofort entlastete. Als anfänglich ebenfalls Beschuldigte habe sie auf Anraten ihres Anwaltes geschwiegen, was ihr Recht war. Eigentlich müsste der Kanton dem Opfer etwas bezahlen Nichts Falsches gemacht habe auch die im Auftrag der Schwyzer Staatsanwalt untersuchende ausserordentliche Staatsanwältin, die den Polizisten wegen versuchter vorsätzlicher Tötung angeklagt und eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren verlangt hatte. Sie habe als Anklägerin so handeln müssen, hielt der Gerichtspräsident fest.

Auf die Genugtuungsforderung von 25’000 Franken, die der Rechtsvertreter des Opfers und Privatklägers an der Gerichtsverhandlung für seinen Mandanten stellte, konnte das Gericht «bedauerlicherweise » nicht eintreten, wie Strafgerichtspräsident Beeler an der Urteilsverkündung erklärte. Er hoffe aber, dass das Opfer mit einem Staatshaftungsverfahren Erfolg habe.

Keine gesundheitlichen Folgen zu beklagen

Die Forderung von 25’000 Franken scheine angesichts dessen, dass der Deutsche keine gesundheitlichen Folgen zu beklagen habe, zu hoch zu sein. Es wäre nach Beelers Meinung nach richtig, dass der Kanton Schwyz den Mann, der aufgrund der Verkettung unglücklicher Umstände verletzt wurde, angemessen entschädige. Der Privatkläger war an der Urteilseröffnung nicht anwesend. Das Urteil des Strafgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

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