«Schwanzhund» im Kantonsrat
Einmal mehr diskutierte das Kantonsparlament über Sinn und Unsinn der Leinenpflicht und lehnte deren Lockerung ab
Nebst der Hundeleinenpflicht wurden in der März-Session des Schwyzer Kantonsrats unter anderem über die Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes, die Rückerstattung überschüssiger Budgetgelder sowie über Steuerabzüge für Pflegeund Betreuungsarbeit debattiert.
Wer die Diskussion über die Motion für eine Lockerung der Leinenpflicht für Hunde im Kanton Schwyz mitverfolgte, fühlte sich zeitweise in eine von Loriots TV-Serien versetzt und konnte sich ein Lachen oder Kopfschütteln kaum verkneifen.
Quer über Fraktionsgrenzen hinaus wurde Stellung für und gegen den Freilauf der geliebten oder gefürchteten Vierbeiner genommen. Votierten die einen für Freiheit und Eigenverantwortung für Hunde und ihre Halter, erinnerten andere an die Rechte der Tiere, die nicht nur für Hunde, sondern auch für Wild- und Nutztiere gälten. Schliesslich entbrannte noch eine Diskussion darüber, ob die Leinenpflicht das Ausmass an liegengelassenem Hundekot beeinflusse. Roland Lutz (SVP, Einsiedeln) versuchte schliesslich, mit einem Ordnungsantrag die Diskussion zu beenden und endlich zur Abstimmung zu schreiten – vergeblich. Schliesslich brachte es Bruno Beeler (Mitte, Arth) auf den Punkt und meinte, die bisherige Lösung sei einfach und praktikabel, während die Annahme die Angelegenheit nur kompliziert machen würde. Es würden nur sehr wenige Bussen we-gen der Hundeleinenpflicht vergeben. Wer verantwortungsvoll mit seinem Hund umgehe, wisse, wo er seinen Vierbeiner ohne Gefahr für die Umgebung frei laufen lassen könne. In allen anderen Fällen gehöre der Hund an die Leine. Mit 19 zu 71 wurde die Motion abgelehnt, worauf Kantonsratspräsident Jonathan Prelicz schmunzelnd anmerkte, nun werde es bald Zeit für die nächste Motion dieser Art.
Einig war man sich darin, dass bei Blinden-, Rettungs- und Polizeihunden die Leinenpflicht überdacht werden soll. Ausserdem sieht die Regierung Nachholbedarf bei problematischen Hundehaltungen und der Kompetenzregelung von Gemeinden und dem Kantonstierarzt. Ausserdem soll die Wiedereinführung von Hundekursen und das Verbot vom Kampfhunden diskutiert werden.
Heftige Diskussion über Gewässerschutz Ein weiteres wichtiges Geschäft dieser Session war die Teilrevision Planungs- und Baugesetz (3. Etappe). Sämtliche Fraktionen gestanden ein, dass sie sich eine stärkere Vereinfachung beziehungsweise Beschleunigung der Verfahren gewünscht hätten, waren sich aber uneinig darüber, wo diese hätten abgekürzt werden können. In diesem Zusammenhang wurde eine vorgängige «provisorische Genehmigung» von Bauverfahren diskutiert, wobei die Kritiker einwarfen, dass diese keinen Sinn mache, wenn später juristische Mängel festgestellt würden. Viel zu reden gab auch der Gewässerschutz, bei dem man sich uneinig war, ob die Revision in diesem Punkt gegen Bundesrecht verstosse oder nicht. Schliesslich wurde die Teilrevision mit 81 zu 11 Stimmen angenommen (fakultatives Referendum). Ein wichtiges Argument dafür war eine mögliche neue Herauszögerung der Revision, die ab dem Sommer vom frisch zusammengesetzten Kantonsrat beraten worden wäre. Rückerstattung von Budgetüberschuss abgelehnt Die Motion «Änderung Steuergesetz des Kantons Schwyz» beinhaltete im Kern eine Rückerstattung der Budgetüberschüsse des Kantons an die Steuerzahler. SVP und FDP waren im Grundsatz für diese Idee, während die übrigen Fraktionen dagegen votierten. Sie kritisierten die Motion, weil sie die Untermargigkeit des Kantons beim nationalen Finanz- und Lastenausgleich vergrössern würde. Ausserdem machte ihnen die Umsetzung der Rückerstattung Sorgen, die ihrer Meinung nach einen bürokratischen «Moloch» schaffen würde.
Dem stimmte auch Finanzdirektor Herbert Huwiler zu, der ausserdem zu bedenken gab, dass die Konjunktur schnell ändern könne und man in diesem Falle froh sein werde um ein Finanzpolster. Das einzige taugliche Mittel zur Regulierung sei der Steuerfuss. Die Vorlage wurde mit 30 zu 63 Stimmen zurückgewiesen.