Veröffentlicht am

Arzt wegen Lücke in Krankenakte gebüsst

IN KÜRZE

Nach dem Tod eines Patienten wurde die Staatsanwaltschaft aktiv. Für den Hausarzt setzte es eine Busse ab – und eine horrende Spesenabrechnung.

Die Schwyzer Staatsanwaltschaft hat einen Hausarzt aus dem inneren Kantonsteil wegen «mehrfacher Widerhandlung gegen das kantonale Gesundheitsgesetz » verurteilt. Der erfahrene Arzt war seiner Aufzeichnungspflicht nicht nachgekommen. Konkret hatte er an einen Patienten Schmerzmedikamente abgegeben, ohne dies in der Krankenakte zu vermerken. Andere Medikamente waren in der Akte zwar notiert, nicht aber die exakte Dosierung. Laut Staatsanwaltschaft gehe aus den Unterlagen auch nicht hervor, ob der inzwischen verstorbene Patient über die Risiken seiner Schmerztherapie aufgeklärt worden sei. Die Löcher in der Krankenakte beschäftigten zwei Amtsstellen im Kanton, unter anderem das Amt für Gesundheit und Soziales. Laut Amtsvorsteher Ivo Lötscher komme es im Kanton Schwyz höchstens einmal pro Jahr vor, dass jemand wegen Verstosses gegen das Gesundheitsgesetz verurteilt werde.

Das Amt für Gesundheit und Soziales führt in den Arztpraxen regelmässig Qualitätskontrollen und Inspektionen durch. In der Regel wird das Amt für Gesundheit bei Verdachtsfällen direkt von Patienten oder Angehörigen oder direkt durch die Staatsanwaltschaft informiert. Im aktuellen Fall aus Innerschwyz waren von Beginn an die Ermittler der Kantonspolizei und die Strafverfolgung am Drücker. Nach dem Ableben des Patienten rückte die Kapo wegen Verdachts auf einen sogenannten «aussergewöhnlichen Todesfall» aus. Die Staatsanwaltschaft ordnete rechtsmedizinische Abklärungen an, um die exakte Todesursache zu ermitteln, mutmasslich mit einer Obduktion beim Institut für Rechtsmedizin in Zürich. Die Busse für den Arzt wegen Verstoss gegen das Gesundheitsgesetz betrug 500 Franken. Er muss aber die Auslagen für die medizinischen Untersuchungen übernehmen, stolze 8115 Franken.

Share
LATEST NEWS