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Öffnungszeiten der Hofläden nicht bedroht

Öffnungszeiten der  Hofläden nicht bedroht Öffnungszeiten der  Hofläden nicht bedroht

Im Gegensatz zum Kanton Luzern hält es das Schwyzer Gesetz mit den Ladenöffnungszeiten um einiges liberaler.

Ein Entscheid des Luzerner Justizdepartements liess Anfang Woche aufhorchen: Eine Verkaufsbox, die mitten in der Stadt Luzern steht, muss sich an das kantonale Ladenschlussgesetz halten, obwohl sie ohne Personal funktioniert. Das heisst konkret: Die Box muss ab 19 Uhr und sonntags geschlossen bleiben.

Pikant am Urteil ist, dass gemäss diesem viele Hofläden grundsätzlich auch illegal betrieben werden, da die meisten sonntags und bis spätabends geöffnet haben und ohne Personal funktionieren. Das Luzerner Justizdepartement gesteht ein, dass es gut möglich sei, dasssich nicht alle Hofläden an die Regeln halten. Die Polizei könnte also – wenn sie wollte – Bauernhöfe büssen, die sich nicht an die Ladenöffnungszeiten halten. Könnte das Urteil mit Signalwirkung auch Auswirkungen auf Schwyzer Hofläden haben? Die Nachfrage beim Volkswirtschaftsdepartement deutet auf ein klares Nein hin: «Der Kanton Schwyz nimmt zum Thema Ladenöffnungszeiten eine sehr liberale Haltung ein. Regelungen zum Ladenschluss gibt es im Kanton Schwyz keine. Ein Ladenschlussgesetz kennen wir in diesem Sinne nicht», erklärt Departementssekretär Peter Reichmuth gegenüber dem «Boten».

Es würden lediglich die bundesrechtlichen Bestimmungen zum Schutze der Arbeitnehmer gelten, die für Hofläden und Verkaufsboxen entsprechend nicht gelten, da kein Personal beschäftigt sei, so Reichmuth weiter. Die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen ist laut Reichmuth im kantonalen Ruhegesetz geregelt und hält fest, dass Verkaufsgeschäfte an solchen Tagen geschlossen bleiben müssen. Explizit davon ausgenommen ist der «Verkauf eigener Frischprodukte im Landwirtschaftsbetrieb». Eine Verordnung zum Arbeitsgesetz des Bundes nimmt zudem beispielsweise Kioske, Tankstellenshops, Gastbetriebe, Betriebe an Bahnhöfen oder Bäckereien et cetera von der Regelung aus.

Eine Luzerner GLP-Kantonsrätin will mittels Motion nun eine Änderung herbeiführen. Darin wird verlangt, dass im Kanton Luzern Läden ohne Personal vom Ladenschlussgesetz ausgenommen werden. Im Kanton Zug hatte eine ähnliche Motion Ende 2023 Erfolg, seitdem unterstehen personallose Läden nicht mehr dem Ladenschlussgesetz. Das Schwyzer Ruhetagsgesetz besteht in seiner aktuellen Form bereits seit 2001.

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