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Drogendealer tarnte sich als Hundesitter

Das Strafgericht verurteilte einen 35-jährigen Schweizer zu bedingten Freiheits- und Geldstrafen. Er hat dem Staat aber 100’000 Franken aus dem Erlös des Drogenverkaufs zu bezahlen.

Als die Polizei beim Beschuldigten im September 2021 eine Hausdurchsuchung vornahm, erhärtete sich der Verdacht. Im Dachgeschoss seiner Wohnung in einer Innerschwyzer Gemeinde betrieb der Schweizer eine Hanf-Indooranlage – und dies seit Sommer 2017. Nebst der Anlage befanden sich zudem 1,9 Kilo getrocknete Hanfstauden (Drogenhanf), rund 7,2 Kilo Marihuana, 112 Stück Hanfsamen, rund 6,8 Gramm Haschischöl, etwa 30,5 Gramm Magic Mush-rooms und ein Gramm MDMA (Ecstasy) in der Wohnung.

Zusammen mit den sichergestellten Chatnachrichten gelangten die Ermittlungsbehörden zum Schluss, dass der heute 35-Jährige nicht nur selbst Drogen konsumierte, sondern diese auch verkaufte. Ausgehend von 160 Hanfpflanzen und einem durchschnittlichen Ertrag pro Cannabispflanze von knapp 30 Gramm ergab dies pro Zyklus rund 4,5 Kilo getrocknetes Marihuana. Eine solche Menge sei offensichtlich nicht ausschliesslich für den Eigenkonsum bestimmt, wie das der Beschuldigte geltend machte, gelangten sowohl die Staatsanwältin als auch das Strafgericht zum Schluss.

100’000 Franken aus dem Drogenverkauf bezahlen Der Beschuldigte kündigte Anfang 2020 seine Anstellung in einem handwerklichen Beruf und lebte laut Anklage fort-an vom Handel mit Betäubungsmitteln. Um sein Einkommen als Dealer zu verschleiern, habe er sich mit unwahren Rechnungen gegenüber der Ausgleichskasse als Selbständigerwerbender im Bereich Hundesitting ausgegeben.

Vor dem Strafgericht wollte der Angeklagte zur Sache keine Ausführungen machen. Den Drogenhandel bestritt er. Sein Verteidiger forderte diesbezüglich einen Freispruch. Die ebenfalls vorgehaltenen Anklagepunkte – Fahren unter Drogeneinfluss und Besitz illegaler Waffen (Springmesser, Schlagstock) – waren unbestritten und wurden mit einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 Franken bestraft. Das Strafgericht ist von der Dealertätigkeit des Schweizers überzeugt und verurteilte den Mann deswegen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Mona-ten. Die Probezeit für die Freiheits- und die Geldstrafe wurde auf drei Jahre festgelegt. Selbst bei einer konservativen Rechnung von lediglich vier Zyklen pro Jahr ergebe das mit den 160 Hanfpflanzen bei einem Preis von 10 Franken pro Gramm einen Umsatz von 180’000 Franken, rechnete das Strafgericht vor. Angeklagt war ein Umsatz von 106’140 Franken.

Deshalb forderte die Staatsanwaltschaft, dass der Beschuldigte 100’000 Franken aus dem Erlös des Drogenhandels dem Staat als sogenannte Ersatzforderung zu bezahlen habe. Diese Forderung bewilligte das Strafgericht, «nachdem die der Einziehung unterliegenden Vermögenswerte nicht mehr vorhanden sind und gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung namentlich bei illegalem Betäubungsmittelhandel vom Bruttoprinzip auszugehen ist». Schliesslich wurden dem Angeklagten auch die Verfahrenskosten von über 60’000 Franken auferlegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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