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Mann aus March wegen Nötigung verurteilt

Das Strafgericht verurteilte einen 29-jährigen Schweizer aus der March wegen Nötigung.

one. Der vom Strafgericht verurteilte 29-jährige Mann hatte vor rund vier Jahren sein Leben nicht in Griff: Er trank zu viel Alkohol und nahm auch Drogen. Nach einem erneuten Absturz, «bei dem ich fast gestorben wäre», habe er sein Leben geändert, erzählte er dem Schwyzer Strafgericht. Er lebe jetzt seit zwei Jahren drogenfrei, trinke nur noch ab und zu «ein Bier» und habe bereits über zwei Drittel seiner hohen Schulden abgezahlt.

Zu verantworten hatte sich der kräftig gebaute ehemalige Ringer vor dem Strafgericht we-gen eines Zwischenfalls im November 2020. Damals rief ihn ein Freund völlig aufgelöst an, weil dieser in seiner Wohnung in der March einen Junkie in Untermiete wohnen liess, der sich aber völlig gehen liess und auch keine Untermiete bezahlte. Diesem Hilferuf folgte der damals alkoholisierte Beschuldigte so-fort. Er ging zur Wohnung des Freundes und trat ins verwahrloste Zimmer des Untermieters ein, der schlafend auf dem Boden lag. Bestimmt forderte er den Junkie auf, seine Sachen zu packen und die Wohnung zu verlassen, wobei er ihm auch eine Ohrfeige verpasste. Laut Staatsanwältin habe er dem Opfer zudem einen Faustschlag am Kiefer verpasst und das Handy weggenommen.

Danach verlangte der Beschuldigte vom Opfer, ihm und seinem Freund zum Bankomaten der Kantonalbank zu folgen, dort Geld abzuheben und dieses Geld dem Wohnungsmieter zu geben. Es kamen so 1500 Franken zusammen. Schliesslich soll er dem Opfer mit dem Tod gedroht haben, falls dieser sich bei der Polizei melde.

In seinem Leben die Kurve wieder gefunden

Die Staatsanwaltschaft klagte den Schweizer wegen Nötigung, versuchter Nötigung, Erpressung und einfacher Körperverletzung an und forderte eine Freiheitsstrafe von 13 Monaten. Obwohl der Beschuldigte dreifach vorbestraft ist, beantragte die Staatsanwältin den bedingten Vollzug der Strafe. Der 29-Jährige habe in seinem Leben die Kurve gefunden. Er lebe drogenfrei, habe einen grossen Teil seiner Schulden zurückbezahlt und sei seit jenem Abend im November 2020 nicht mehr straffällig geworden. Die Probezeit solle aber auf vier Jahre ausgedehnt werden.

Die Verteidigerin beantragte eine Verurteilung lediglich we-gen versuchter Nötigung und die Bestrafung mit einer geringen Geldstrafe. Den Faustschlag und weitere Gewaltanwendungen bestritt der Angeklagte.

Das Strafgericht verurteilte den Mann wegen Nötigung und versuchter Nötigung und bestrafte ihn mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 80 Franken. Die Strafe wurde antragsgemäss bedingt auf vier Jahre ausgesprochen. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Verletzungen des Opfers nicht durch einen Faustschlag des Beschuldigten, sondern durch einen früheren Zwischenfall im Drogenrausch des Opfers entstanden seien. Deshalb wurde der Märchler von den übrigen Vorwürfen freigesprochen. Es sei aber nicht die «feine Art» gewesen, einem Freund zu helfen. Da hätte es durchaus andere Möglichkeiten gegeben, sagte Strafgerichtsvizepräsidentin Sandra Rieder an der mündlichen Urteilseröffnung.

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