Wie Mieter zum Recht kommen
KOMMENTAR
Die Lage am Mietwohnungsmarkt hat sich verschärft. Die Mieten steigen weiter, und der Kampf gegen die Wohnungsnot ist voll entbrannt: Der Bundesrat will Arbeits- und Wohnzonen durchmischen, höher und dichter, einfacher und günstiger bauen lassen und ein schnelleres Bewilligungsverfahren durchsetzen.
All diese Massnahmen erscheinen grundsätzlich als sinnvoll. Nicht alle halten eine Pflicht zur Bekanntgabe des Zinses des Vormieters für geeignet. Es gibt immerhin die Möglichkeit, sich gegen eine zu hohe Anfangsmiete zu wehren: Der Mieter oder die Mieterin muss innert dreissig Tagen den unterschriebenen Mietzins anfechten, um zu seinem Recht zu kommen.
Der Mieterverband reagiert derweil mit einem Vorstoss zu einer schärferen staatlichen Regulierung: Der Verband fordert eine staatliche Mietpreiskontrolle. Hintergrund des Vorstosses: Die Mieten in der Schweiz steigen viel stärker als sie eigentlich sollten. Gemäss einer Studie haben die Vermieterinnen und Vermieter zwischen 2006 und 2021 rund 78 Milliarden Franken zu viel verlangt. Das sind etwa 15 Prozent der in dieser Periode bezahlten Nettomieten.Doch mehr Gesetze führen nicht zwangsläufig zu besseren Lösungen. Es ist anzunehmen, dass wohl auch die-ser Vorstoss des Mieterverbands versanden wird.