Veröffentlicht am

Alterszentrum St. Anna gibt weiterhin zu reden

IN KÜRZE

Zu den konkreten Folgen der Schliessung des St. Annas in Steinerberg bleibt die Regierung noch vage. Regierungsrat Damian Meier verweist auf die laufende Totalrevision.

adm./Mitg. Die Schliessung des Alterszentrums St. Anna in Steinerberg gibt weiterhin zu re-den. Es ist seit März 2023 zu. In einer Kleinen Anfrage erkundigte sich Kantonsrat Remo Di Clemente (Die Mitte, Steinen) danach, was mit den Pflegebedürftigen der drei betroffenen Gemeinden geschieht, bis die Pflichtplätze wieder angeboten werden können.

Jetzt liegen die Antworten von RegierungsratDamianMeiervor– viel Neues kann er aber noch nicht berichten. Bei der Schliessung hätten für alle Bewohnerinnen und Bewohner Anschlusslösungen in anderen Langzeitpflegeinstitutionen gefunden werden können. Pflegebedürftige der drei betroffenen Gemeinden Steinerberg, Sattel und Rothenthurm würden seither in den umliegenden Alters- und Pflegeheimen «versorgt und betreut».

Zu den möglichen finanziellen Folgen verweist Meier auf die Ergänzungsleistungen, die Betroffene geltend machen könnten. Könnten trotz der Ergänzungsleistungen die Aufwendungen im Alters- und Pflegeheim nicht gedeckt werden, so habe die betroffene Person Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe.

Wenig Konkretes erhält der Steiner Kantonsrat auch auf die Frage, welche Schlüsse der Kanton aus einer solchen Situation, wie sie in Steinerberg passierte, ziehe. Der steigende Bedarf an Leistungen der öffentlichen Hand im sozialen Bereich habe im Jahr 2007 dazu geführt, «die verschiedenen Pflege- und Betreuungsangebote, die einer breiten Bevölkerung offenstehen, in einem eigenen Erlass, dem Gesetz über soziale Einrichtungen, SEG, zu regeln». Dieses habe eine klare Aufgabenteilung gebracht, da weder der Kanton noch die Gemeinden alleine für alle geforderten Belange aufkommen könnten.

Während der Kanton die Planungs- und Koordinationsaufgaben zu erfüllen hat, sind die Gemeinden verantwortlich für die Bereitstellung bedarfsgerechter stationärer Angebote für Betagte und Pflegebedürftige.

Ob und was an dieser Regelung ändern könnte, ist derzeit offen und werde im Rahmen der laufenden Totalrevision des SEG zu prüfen sein. Dann soll sich zeigen, inwieweit die bisherige Aufteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen Kanton und Gemeinden die richtige Lösung ist, hält Meier abschliessend fest.

Share
LATEST NEWS