Veröffentlicht am

Kanton lehnt härtere Gangart zur Geldwäsche ab

Kanton lehnt härtere Gangart  zur Geldwäsche ab Kanton lehnt härtere Gangart  zur Geldwäsche ab

Jährlich werden achtzig Schwyzer Fälle von Geldwäscherei untersucht. Ein Transparenzregister soll den Kampf gegen illegale Gelder verstärken.

Geldwäscherei bezeichnet das Verfahren zur Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes in den Wirtschaftskreislauf. Seit 2020 und damit mit Covid sind die Fälle von Geldwäscherei im Kanton Schwyz gestiegen. Dies zeigen die Zahlen der Kriminalstatistik 2022 – die Zahlen von 2023 werden erst im März bekannt. Nur so viel: Auf Anfrage heisst es, die Anzahl der Fälle solle sich im Rahmen der Vorjahre befinden; also rund 80 Fälle, von denen mehr als die Hälfte jeweils aufgeklärt wird (siehe Grafik). Schwyz sieht zu hohe Kosten

Verdachtsfälle können Schwyzerinnen oder Schwyzer der Polizei oder Staatsanwaltschaft mel-den. Üblicherweise sind es aber Finanzinstitute, die auf Verdacht hin Meldung beim Bundesamt für Polizei, Meldestelle für Geldwäscherei, machen, welche diese dann an die Kantone und deren Staatsanwälte weiterleitet. Für die Ermittlungsbehörden ist es also wichtig, dass ihnen Verdachtsfälle zugespielt werden. Eingebunden in die Sorgfaltspflichten sind heute zwar die Finanzinstitute, ausgenommen aber sind die Anwälte.

Mit einem neuen Transparenzregister will der Bundesrat den Kampf gegen die Geldwäscherei verstärken. Gleichzeitig greift er ein Element auf, welches das Parlament vor zwei Jahren abgelehnt hat: neue Pflichten für Anwälte und damit die Bindung dieser an strengere Sorgfaltspflichten.

Die Schwyzer Regierung steht einer Verschärfung des Gesetzes aus Kostengründen kritisch gegenüber, wie es in der Vernehmlassung des Kantons Schwyz zum Gesetz über die Transparenz juristischer Personen vom 28. November 2023 heisst. Laut der Schwyzer Regierung würde die «Einführung eines Bundesregisters zu einem beträchtlichen Verwaltungsaufwand sowohl bei den betroffenen Rechtseinheiten als auch bei den zuständigen eidgenössischen und kantonalen staatlichen Stellen führen».

Datenschutz macht Ermittlungen schwierig Für die Polizei ist es aus Gründen des Datenschutzes schwierig, an Informationen zu kommen, heisst auf Anfrage. Unterlagen über Buchhaltungen von den Steuerbehörden seien nur schwer zu bekommen, erst müsse ein erhärteter Verdacht bestehen, welcher aber wiederum ohne die nötigen Informationen nur schwer erbracht werden könne.

Der Kanton Schwyz hat die Regeln dazu im Polizeigesetz formuliert. Darin heisst es: «Die Kantonspolizei bearbeitet die zur recht- und zweckmässigen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Daten. Sie ist insbesondere berechtigt, zur Erkennung und Verhinderung von Verbrechen und schweren Vergehen, im Einzelfall kantonale Steuerdaten einzusehen, wenn andere Massnahmen erfolglos geblieben sind, aussichtslos oder unverhältnismässig erschwert wären.» Die grosse Schwierigkeit der Verfolgung der Geldwäscherei ist laut Schwyzer Polizei der Nachweis der Vortat. «Erstens muss ein Verbrechen oder Vergehen vorgelagert stattgefunden ha-ben, aus dem die inkriminierten Gelder stammen, und zweitens muss dem Beschuldigten nachgewiesen werden, dass er wusste oder annehmen muss-te, dass die Gelder eben aus diesen Verbrechen oder Verge-hen stammen.» Das sei gerade dann schwierig bis unmöglich, wenn die Vortaten im Ausland und insbesondere in Ländern stattgefunden hätten, die Rechtshilfeanfragen über die Vortat nicht oder falsch beantworten würden.

Share
LATEST NEWS