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Usbekische Liegenschaft bleibt beschlagnahmt

Das Bundesgericht hat auch eine zweite Beschwerde der Republik Usbekistan gegen den Arrest des Grundstücks in Altendorf abgewiesen.

Rund um das wirtschaftliche Engagement der ehemaligen sowjetischen Republik Usbekistan in der March bestehen viele aussergewöhnliche Ungereimtheiten. Sehr aussergewöhnlich war, dass in den 90er-Jahren eine Liegenschaft mit bestehendem Gewerbegebäude an der Mülistrasse in Altendorf vom Staat Usbekistan gekauft werden konnte. Der fremde Staat konnte nur durch eine regierungsrätliche Ausnahmebewilligung Eigentümer von Schwyzer Boden werden. Vermittelt wurde die Liegenschaft, die einem Märchler Geschäftsmann gehörte, durch prominente Schweizer Rohstoffhändler, die vor allem an Baumwolle und anderen Produkten aus Usbekistan interessiert waren. Kaum vermarktet, bald in Geldschwierigkeiten Aussergewöhnlich war auch die Vermarktung dieses Liegenschaftsdeals. Von Altendorf aus wollte die Republik Usbekistan die Handelsaktivitäten in der Schweiz und Europa steuern und den Tourismus ankurbeln. Nach pompösem und kostspieligem Umbau erschien an der Eröffnung der damalige usbekische Staatspräsident Islam Karimov. Von den Medien eingeladen war damals bloss die Lokalpresse. National wurde die wirtschaftliche Präsenz Usbekistans in der Schweiz kaum zur Kenntnis genommen – geschweige denn international. Aussergewöhnlich war dann auch die wirtschaftliche Entwicklung dieses usbekischen Standorts in der Schweiz. Schon bald reklamierten Handwerker, die für ihre beim Umbau erbrachten Leistungen auf das Geld warteten.

Nebst einer Ausstellung mit touristischen Bildern von der Seidenstrasse beherbergte die Liegenschaft ein Restaurant mit usbekischen Spezialitäten. Dieses machte aber nach einigen Jahren wegen wirtschaftlicher Erfolglosigkeit dicht.

Ebenso aussergewöhnlich war, dass sich bald nach der Eröffnung in Wangen eine Unternehmung niederliess, die im Namen die Bezeichnung Uzbek beinhaltete. Schon bald zeigte diese Firma finanzielle Schwierigkeiten und hinterliess hohe Steuerschulden. Der Staat Usbekistan lehnte damals kategorisch jegliche Verbindung zur Wangner Firma ab.

Schon öfter vor Bundesgericht

Seit einigen Jahren beschäftigen sich die Schwyzer Gerichte und das Bundesgericht mit der Republik Usbekistan und ihrer Liegenschaft in Altendorf. Auf Begehren von Gläubigern hatte der Einzelrichter des Bezirksgerichts March nämlich die Liegenschaft beschlagnahmt.

Dadurch sollten letztlich die Gläubiger befriedigt werden können. Im Jahr 2018 befasste sich das Bundesgericht bereits einmal mit einer Beschwerde der Republik Usbekistan gegen den Arrest der Liegenschaft. Es sollte nicht zum letzten Mal sein. Im März 2023 lehnte das Bundesgericht eine weitere diesbezügliche Beschwerde Usbekistans ab. Und jetzt hat das höchste Schweizer Gericht mit Datum vom 23. Oktober wiederum ein Urteil in dieser Sache gefällt und die Beschwerde der Republik Usbekistan abgelehnt. Im jüngsten Fall ging es um die Forderung von über 850’000 Franken (plus Zins von fünf Prozent seit dem 1. Januar 2015). Die Forderung stammt aus einem Darlehen eines Privaten für die Tilgung von Steuerschulden. Der Staat Usbekistan bestreitet im Wesentlichen, dass der damalige Direktor der usbekischen Firma, der das Darlehen unterzeichnet hatte, dazu berechtigt war, im Auftrag des Staates Usbekistan zu handeln. Auch dies-mal lehnte das Bundesgericht die Beschwerde ab und überwies die Gerichtskosten von 11’000 Franken der Republik Usbekistan.

Hinweis: Urteil 5A_44/2023 vom 23. Oktober 2023

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