Veröffentlicht am

Kanton Schwyz verzinst besser als manche Bank

Für das kommende Steuerjahr hat der Schwyzer Regierungsrat die Zinsen und Skonti für Steuerzahler beziehungsweise Nicht- und Zu-Spät-Zahler festgelegt. Den Vergütungszins erhöht er gleich um hundert Prozent.

Die Nullzinsphase liegt schon einige Zeit zurück, das wirkt sich nun weiter positiv auf die Verzinsung im Steuerbereich aus. Der Schwyzer Regierungsrat verdoppelt die Verzinsung von Steuerbeträgen, die aufgrund einer Rechnung zu viel einbezahlt worden sind.

Auch höheres Skonto für Vorauszahler

Im Steuerjahr 2024 zahlt der Kanton ein Prozent Zins (bisher 0,5 Prozent). Damit verzinst der Kanton das Geld teils deutlich höher als manche Bank es tut, wo aktuell auf Sparkonten rund 0,75 Prozent zu holen sind. Im Vergleich mit dem Kanton Zug ist Schwyz indes wieder eher «knausrig». In Zug beträgt der Vergütungszins im nächsten Jahr zwei Prozent (null Prozent).

Der Bund zeigt sich hier so-gar noch grosszügiger und zahlt im kommenden Jahr 4,75 Prozent (vier Prozent) Rückerstattungszinsen. Auch mehr gibt es beim Skonto, also für jene, die Steuern frühzeitig begleichen: Der Kanton Schwyz erhöht die Vorauszahlungszinsen von bis-her 0,5 Prozent auf neu 0,75 Prozent. Nichts gibt es mit Vorauszahlungen wie bislang beim Bund zu holen: Der Zins bleibt hier bei null.

Verzugszins bleibt gleich

Wo gegeben wird, wird auch geholt: Falls Steuerzahlende im kommenden Jahr die Zahlungsfristen nicht einhalten, ist Verzugszins fällig. Für diese Fälle bleibt die Schwyzer Regierung «gütig» und belässt den Verzugszins für Steuersäumige bei 3,5 Prozent. In Zug sind vier Prozent fällig. Der Bund langt mehr zu als im Vorjahr, er verrechnet neu 4,75 Prozent Verzugszinsen (vier Prozent).

Die Schwyzer Regierung legt den Skontoabzug sowie die Zinsen auf kantonale Steuern, Nachsteuern, Bussen und Kosten jeweils für das folgende Kalenderjahr fest – gemäss Steuergesetzgebung. Die Zinsentscheide hat er in der vergangenen Woche gefällt und im jüngsten Amtsblatt veröffentlicht, in dem vom Bundesamt für Finanzen auf die neuen Verzugs- und Rückerstattungszinsen aufmerksam gemacht wird.

Share
LATEST NEWS