Jean-Pierre Sitzmann lässt einen Weiterzug ans Gericht noch offen
Der Bezirksrat Einsiedeln hat beide Initiativen von Jean-Pierre Sitzmann für ungültig erklärt. Dieser zeigt sich erstaunt, da der Bezirk seiner Meinung nach Chancen vergibt.
«Ich bin erstaunt über den Bescheid der Behörde und teile deren Standpunkte in vielen Aspekten nicht.» Auf Anfrage unserer Zeitung erklärt Jean-Pierre Sitzmann, dass er über die Haltung des Bezirksrats «enttäuscht» sei.
Umfahrung West
Insbesondere die Initiative für eine Umfahrung West (EA 94/23) bietet nach Sitzmanns Meinung eine Chance, «dem Bezirk mit einem Volksauftrag den Rücken zu stärken». Er verweist auf das Beispiel in Rothenthurm, wo die Tunnel-Variante öffentlich diskutiert wird: «Hut ab, was dort bereits geleistet wurde. Wenn alles nach Plan läuft, werden sie im 2034 mit der Realisierung beginnen können.» Um einer Umfahrung West Schub zu verleihen, schlägt Jean-Pierre Sitzmann eine Pluralinitiative vor als eine «breiter abgestützte Möglichkeit der Unterstützung ». Auch regt er eine Sonderkommission des Bezirks an, deren erste Aufgabe darin bestehe, die «finanziellen Zuschüsse » abzuklären. Er erinnert daran, dass die Gemeinde Alpthal «durch eine Kantonsstrasse erschlossen sein sollte. Auch dieser Fakt wäre eine Chance, die Umfahrung sofort anzugehen».
Sitzmann ist überzeugt, dass «die realistische Möglichkeit besteht, in 2 bis 4 Jahren das Projekt Verkehrsentwicklung und Verkehrsentlastung ins kantonale Strassenbauprogramm zu bringen». Doch dafür müsse der Bezirk «nun endlich Vollgas geben und seine strategischen Hausaufgaben machen».
Alleine mit dieser Idee ist Sitzmann jedenfalls nicht: «Nach Bekanntgabe der Initiativen im EA habe ich sehr viele positive Reaktionen erhalten. Ich denke, die Zeit ist reif, dass im Kontext der Umfahrung West endlich im ganzheitlichen Sinn vorwärts gemacht wird.»
Einzelinitiative Umzonung
Auch zur beantragten Umzonung teilt Jean-Pierre Sitzmann den Standpunkt des Bezirks nicht. So sieht er zum Beispiel die Planbeständigkeit (EA 94/23) nicht gefährdet. Gemäss Raumplanungsgesetz sollen Nutzungspläne für einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren in Kraft bleiben. Im vorliegenden Fall, so Sitzmann, sei die Parzelle im Jahr 1993 als Industrie- und Gewerbezone eingezont worden; 2012 wurde die Gestaltungsplanpflicht aufgehoben. «Diese Aufhebung», erläutert Sitzmann, «ändert jedoch nichts an der Grundnutzung der Parzelle. Mit einer Dauer von 30 Jahren ist der bundesrechtliche Grundsatz der Planbeständigkeit somit erfüllt.» Jean-Pierre Sitzmann kann auch das Argument nicht nachvollziehen, dass sich «während den letzten 30 Jahren die Verhältnisse nicht verändert ha-ben ». Das Gegenteil sei der Fall: Die Verhältnisse hätten sich erheblich geändert; die Kriterien für eine Nutzungsplanänderung sind für ihn erfüllt.
Weshalb die Umzonung von einer Industrie- und Gewerbezone in eine Wohn- und Gewerbezone eine gemäss Bezirksrat «entschädigungspflichtige Enteignung » darstellen soll, versteht der Initiant nicht: «Eher das Gegenteil ist der Fall, denn die Umzonung bedeutet einen finanziellen Vorteil für die Eigentümer. » Auch auf diese Initiative hat Jean-Pierre Sitzmann zahlreiche Rückmeldungen erhalten: «Der Tenor war klar: Man findet es richtig, wenn eine Umzonung vorgenommen wird.» «Ich weiss es noch nicht» Ob er mit der einen oder der anderen oder gar mit beiden Initiativen vor das Verwaltungsgericht zieht, weiss Jean-Pierre Sitzmann «derzeit noch nicht». Interessenten stellt er die Entscheide vom Bezirk und die Stellungnahme des Rechtsvertreters der Bauherren in digitaler Form gerne zu.
Foto: Lukas Schumacher