«Sonne» als Asyl-Unterkunft auf zwei Jahre beschränkt


Der Kanton hat die Kleine Anfrage von Kantonsrat Fredi Kälin beantwortet, in der es um die Unterbringung minderjähriger Asylsuchender im stillgelegten Hotel Sonne in Einsiedeln geht.
Am 25. Oktober hat Kantonsrat Fredi Kälin (SVP, Einsiedeln) folgende Kleine Anfrage eingereicht: «Das Hotel Sonne in Einsiedeln soll vom Kanton Schwyz für eine befristete Zeit von zwei Jahren unter anderem für die Unterbringung von minderjährigen Asylsuchenden (UMA) genutzt werden.» Gemäss der Beantwortung der Interpellation I 20/23 «Vom Hotel zur Asylunterkunft: Notwendigkeit, Auswirkungen und Mitwirkung der Betroffenen» wurde Mitte August dem Kanton ein Schreiben unterbreitet, dass für die Umnutzung des Hotels Sonne ein ordentliches Verfahren nötig sei. Entsprechend konnte man aus den Medien entnehmen, dass hierzu mehrere Einsprachen getätigt wurden. Nun liegts am Bezirksrat, über die Einsprachen zu befinden Kälin bittet die Regierungsrätin beziehungsweise das zuständige Amt um die Beantwortung folgender Fragen: Wo stehen die Einsprachen und ab wann rechnet der Kanton, diese bereinigt zu haben, damit die UMA in das Hotel Sonne einziehen können? Welche Mietausgaben hat der Kanton bis anhin dem Eigentümer entrichtet? Ist der Vertrag mit dem alten respektive dem neuen Eigentümer explizit auf zwei Jahre befristet?
Das Volkswirtschaftsdepartement antwortet: Die Einsprachefrist ist am 14. September abgelaufen. Nun liegt es am Bezirksrat, über die Einsprachen zu befinden und diese zu bereinigen. Wann die UMA ins Hotel Sonne einziehen können, ist abhängig vom Entscheid des Bezirksrates.
Mietpauschalen: Kanton orientiert sich am Bund Die kantonale Finanzkontrolle und die kantonsrätliche Staatswirtschaftskommission ha-ben Einblick in die Vertragswerke und können so ihre Aufsicht wahrnehmen. Um künftige Vertragsverhandlungen nicht unnötig zu erschweren, werden keine Mietzinse zu einzelnen Mietverhältnissen veröffentlicht.
Bei den Mietvertragsabschlüssen orientiert sich der Kanton Schwyz an den vom Bund gewährten Pauschalen für die Unterbringung von Asylsuchenden. Dies war auch im Hotel Sonne der Fall. Für die Übergangsphase bis zur eigentlichen Nutzungsmöglichkeit des Objekts als UMA-Zentrum konnten mit dem Vermieter reduzierte Konditionen ausgehandelt werden.
Die Untermietverträge mit der Welttheatergesellschaft und allenfalls einem Gastronomiebetreiber sind noch ausstehend und werden abgeschlossen, sobald die Bewilligung vorliegt.
Der vereinbarte Mietvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Hernach geht der Mietvertrag für die Mieterschaft in ein auf jedes Monatsende kündbares Mietverhältnis über. «Der Kanton hat sich jedoch verpflichtet, die Unterkunft nicht länger als zwei Jahre zu nut-zen », schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort: «Dies ist auch in der Baueingabe so festgehalten. »