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Kanton leistet 450’000 Franken pro Jahr an Kirchensanierungen

Über den Lotteriefonds erhalten Kirchgemeinden Gelder. Allerdings nicht für den Kultus, sondern ausschliesslich für Gebäudesanierungen.

Am 3. April 2023 erkundigte sich Kantonsrat Dominik Zehnder (FDP, Freienbach) mit einer Interpellation über die finanziellen Leistungen des Kantons Schwyz, welche «die Kirchen aus dem Lotteriefonds» erhalten.

Gemäss Antwort des Regierungsrates sind im Bereich Denkmalpflege seit 2013 insgesamt 4,49 Millionen Franken an Restaurierungsmassnahmen von geschützten Kirchen, Kapellen oder Pfarrhäusern ausbezahlt worden. Das entspricht im Schnitt 450’000 Franken pro Jahr. Im letzten Erhebungsjahr 2021 betrug die ausbezahlte Gesamtsumme 480’000 Franken. «Rechtsgleiche Behandlung»

Die Regierung vertritt die Ansicht, dass im Sinne einer «rechtsgleichen Behandlung den Kirchgemeinden die gleichen Subventionen zur Verfügung stehen müssen, wie dies bei Privatpersonen, Institutionen und auch politischen Gemeinden der Fall ist». Die Unterstützung diene der Erhaltung schützenswerter Kulturobjekte und sei vollständig sachbezogen. Aktuell betragen die Beitragssätze 25 Prozent für national, 21 Prozent für regional und 18 Prozent für lokal eingestufte Objekte. Die Regierung betont weiter, dass auf kantonaler Ebene grundsätzlich keine systematischen Zuwendungen an Kultusgemeinschaften erfolgen würden.

Für den Lotteriefonds ist speziell festzuhalten, dass die Unterstützung des Kultus generell ausgeschlossen ist.

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