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Sorge um die Gesundheitsversorgung des Kantons Schwyz

SP-Kantonsrat Antoine Chaix aus Einsiedeln macht sich Sorgen über Bedarfsanalysen und die innerkantonale Koordination.

SP-Kantonsrat Antoine Chaix gelangte mit zwei Postulaten zur Gesundheitsversorgung im Kanton Schwyz an den Regierungsrat. Dieser empfiehlt dem Kantonsrat nun, beide Vorstösse für nicht erheblich zu erklären. Im ersten Postulat bemängelt Chaix die Aktualität der Listen der zugelassenen Ärztinnen und Ärzte. Für Änderungen gilt eine Meldepflicht, somit ist die Aktualität von der Selbstdeklaration der Ärztinnen und Ärzte abhängig.

Der Einsiedler Arzt und Kantonsrat führt dazu aus: «Gerade bei der sich derzeit abzeichnenden Unterversorgung in der Grundversorgung können nicht aktualisierte Listen mit zu ho-hen Zahlen irreführend sein und ein falsches Bild der Situation ergeben. » Das habe unmittelbare Konsequenzen beispielsweise auf die Organisation und Planung des ärztlichen Notfalldienstes.

40 Prozent der Patienten ausserkantonal behandelt Der Regierungsrat sieht aber keinen Handlungsbedarf und ist der Ansicht, dass «der Kanton die Erfüllung der Meldepflicht durch die Ärzte nicht grundsätzlich infrage stellen soll». Der Regierungsrat geht davon aus, «dass die Meldepflicht gut funktioniert und entsprechende Mutationen im Medizinalberuferegister vorgenommen werden». Vom Führen kantonaler Listen, zusätzlich zu den öffentlich zugänglichen Registern, sei deshalb abzusehen.

Im zweiten Postulat schreibt Antoine Chaix: «Im Aufgabenund Finanzplan 2023–2026 steht, dass ein Versorgungsbericht erstellt wird, der im Erlass einer neuen Spitalliste per 1. Juli 2024 mündet. Es erscheint mir der richtige Zeitpunkt, um nach dem Stand des Projekts zu fra-gen, um bei Bedarf notwendige Anpassungen vornehmen zu können.» Hintergrund seines Vorstosses ist, dass die drei Spitäler im Kanton Schwyz unabhängig voneinander und vom Kanton ihre eigenen strategisch-operativen Wege gehen würden. Schnittstellen und Kooperationen sei-en gering und nicht koordiniert. Das führe zu Doppelspurigkeit und Konkurrenzsituationen.

Dass derzeit vierzig Prozent der Patientinnen und Patienten ausserkantonal behandelt werden, wertet der SP-Kantonsrat zudem als Indiz dafür, dass die Regierung ihren Grundauftrag, «eine bedarfsgerechte und qualitativ gute Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen », nicht erfülle. Der Kanton müsse die Bedürfnisse an stationären und spitalambulanten Eingriffen und Behandlungen optimal analysieren, um diese möglichst breit kantonsintern abdecken zu können.

Der Regierungsrat hält in seiner Antwort zunächst fest, dass der Kanton primär als Leistungseinkäufer auftrete, wobei alle drei Spitäler ein ähnliches, relativ umfassendes Grundversorgungsangebot anbieten würden.

Kein Spital im Kanton Schwyz ist ein Zentrumsspital Weil jedoch im Kanton keines der drei Spitäler die Grösse eines eigentlichen Zentrumsspitals erreiche, «wird ein Grossteil der Spezialversorgung mit Leistungsaufträgen an ausserkantonale Spitäler und Kliniken sichergestellt ». Die Bedarfsprognose im Rahmen des Projekts Spitalplanung 2024 sei umfassend erhoben worden. Derzeit laufe das Bewerbungsverfahren, wie der Regierungsrat weiter ausführt. Im Sommer 2024 soll die provisorische Spitalliste inklusive Spitalstrukturbericht zur Stellungnahme vorliegen. Im ersten Halbjahr 2025 soll schliesslich die neue Spitalliste durch den Regierungsrat erlassen und auf den 1. Juli 2025 in Kraft treten.

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