Veröffentlicht am

Besteuerung von Kapitalauszahlungen kommt auf kantonalen Prüfstand

Die Schwyzer Regierung sieht Handlungsbedarf, um im Fall von hohen Kapitalauszahlungen die Steuerattraktivität des Kantons erhalten zu können und beantragt dem Kantonsrat, eine entsprechende Motion erheblich zu erklären.

Wer im Kanton Schwyz beispielsweise sein Guthaben der beruflichen Vorsorge (BVG) auszahlen lässt, der wird im Vergleich zu anderen Kantonen steuerlich stärker zur Kasse gebeten, wie die Motionäre Dominik Zehnder (FDP, Bäch), Rita Lüönd (FDP, Ibach) und Pirmin Geisser (FDP, Brunnen) in ihrer Motion festgehalten haben.

Demnach steigt der Prozentsatz der Besteuerung bei einer unverheirateten Person im Alter von 65 Jahren ohne Kinder und ohne Kirchensteuer von 0,9 Prozent bei einer Kapitalauszahlung von 25’000 Franken (= 226 Franken) auf 8,7 Prozent bei einer Auszahlung von 500’000 Franken (= 43’358 Franken). «Wir ersuchen daher den Schwyzer Regierungsrat, die Progression derart anzupassen, dass unser Kanton mindestens ins obere Drittel bezüglich Steuerattraktivität kommt.» Teils «Spitzenpositionen» Die Schwyzer Regierung anerkennt hier Handlungsbedarf, wie sie in ihrer Antwort schreibt. Eine attraktivere Besteuerung von höheren Kapitalleistungen diene vorab dem Erhalt von Steuersubstrat. «Darüber hinaus dürfte dadurch der Zuzug von neuem Steuersubstrat begünstigt werden», erklärt die Schwyzer Regierung: Eine Prüfung von Tarifmassnahmen sei «deshalb grundsätzlich angezeigt».

Sie empfiehlt dem Schwyzer Kantonsrat, die Motion erheblich zu erklären: Die Regierung betont indes, dass der Kanton Schwyz im Vergleich zu anderen Kantonen Kapitalleistungen bis 150’000 Franken sehr tief besteuere. In diesem Bereich belege er durchwegs Spitzenpositionen. Bei Kapitalleistungen zwischen 300’000 und 500’000 Franken rangiere er auch noch im vorderen Drittel. Bei noch grösseren Kapitalleistungen fällt der Kanton Schwyz zurück – ins Schlussdrittel aller Kantone.

Kantonsrat soll in einer Gesamtschau prüfen Wie die Schwyzer Regierung vorausschauend argumentiert, werde mit der geplanten Entlastung der Gemeinwesen im Umfang von jährlich rund 67 Millionen Franken viel Spielraum gegeben für Steuersenkungen.

«Sollten sich die Gemeinwesen entscheiden, das finanzielle Potenzial der FA (Finanz- und Aufgabenprüfung) 2022 über Steuerfusssenkungen vollständig an die Steuerpflichtigen weiterzugeben, kann der Kanton Schwyz im interkantonalen Vergleich bereits deutlich an Attraktivität gewinnen. » Die Diskussion über eine Entlastung bei Kapitalauszahlungen soll vom Schwyzer Kantonsrat in einer Gesamtsicht geführt werden können. Dies einerseits we-gen verschiedener anderer politischer Vorstösse, mit denen ebenfalls steuerliche Entlastungen in weiteren Bereichen verlangt werden: «Andererseits aufgrund der sich jüngst noch stärker abzeichnenden Veränderungen in der mittel- bis langfristigen Finanzperspektive des Kantons Schwyz», wie die Regierung schreibt.

Share
LATEST NEWS