Veröffentlicht am

Die Verteidigung wollte die Öffentlichkeit nicht dabeihaben

Die Verteidigung wollte die Öffentlichkeit nicht dabeihaben Die Verteidigung wollte die Öffentlichkeit nicht dabeihaben

Gegen den Vorderthaler SVP-Kantonsrat Bernhard Diethelm kommt es nun definitiv zum Prozess. Er soll eine Prostituierte auf das Gröbste misshandelt haben und im Besitze von tierpornografischen Bildern gewesen sein.

Die Anklagepunkte gegen den 40-jährigen Bernhard Diethelm, der im Frühjahr 2020 in Vorderthal mit der dreifachen Stimmenzahl gegenüber seinen Kontrahenten als SVP-Kantonsrat wiedergewählt worden war, wiegen schwer: Erheblich schwerer, als noch im Sommer 2021 vermutet wurde, als die Medien erstmals darüber berichteten, dass Diethelm ein Fall für die Zürcher Justiz geworden ist.

Soll Prostituierte schwer misshandelt haben Damals betonte Diethelm, dass «der untersuchte Sachverhalt rein privater Natur sei». Und er vermutete: «Offensichtlich versucht jemand durch die Veröffentlichung, die mutmasslich unter Verletzung von Geheimhaltungspflichten erfolgt ist, mir politisch zu schaden.» Auch stritt er damals Verbindungen zum Rotlicht-Milieu ab. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl soll sich Bernhard Diethelm am 21. Juni 2021 mit einer Prostituierten verabredet haben. Für fünf exklusive Stunden soll ein Preis von 4200 Franken abgemacht worden sein. Nach ihm solle die Frau keine weiteren Kunden mehr empfangen.

Die «NZZ» schreibt: «Beim Treffen soll der SVP-Politiker die Frau so stark gewürgt haben, dass sie mehrere Verletzungen erlitt. Er habe die Geschädigte zudem wissentlich und willentlich in Lebensgefahr gebracht.

Verbotene Bilder auf Handy und Laptop Weiter habe der Beschuldigte versucht, die Frau mit einer unbekannten Substanz zu betäuben, um sie sexuell gefügig zu machen. Dadurch habe sie Schürfwunden, Verbrennungen und Verätzungen um den Mund und am Kinn erlitten.» Der Frau sei es gelungen, sich zu befreien und auf dem Balkon um Hilfe zu rufen. Diet-helm habe versucht, sie zurückzuholen, wobei es zu einem Handgemenge gekommen sei. Die Frau habe zudem mehrere Schürfungen und massive Prellungen erlitten. Bei der Auswertung von Diet-helms Mobiltelefon und seinem Laptop seien insgesamt 56 verbotene Bilder der Kategorie «Zoophilie» (sexuelle Handlungen mit Tieren) zum Vorschein gekommen. Von der Staatsanwaltschaft wird eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und eine Busse von tausend Franken beantragt.

Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt In der nächsten Woche kommt es daher zum Prozess vor dem Bezirksgericht Zürich. Die Verteidigung stellte vorgängig den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit, was zur Folge gehabt hätte, dass die Anklageschrift nicht öffentlich geworden wäre und dass am Prozess die Öffentlichkeit und die Medien nicht zugelassen gewesen wären.

Sowohl das Bezirksgericht Zürich als auch das Zürcher Obergericht lehnten diesen Antrag jedoch ab, weshalb nun am späten Freitagnachmittag die Anklageschrift öffentlich geworden ist.

Kirchenschreiber in der Kirchgemeinde Wägital Der 40-jährige Diethelm, seines Zeichens auch Kirchenschreiber der Kirchgemeinde Wägital, sitzt seit dem Jahr 2016 für die SVP im Schwyzer Kantonsrat. Er machte in den letzten Jahren mit seiner konservativen Haltung immer wieder auf sich aufmerksam – in Leserbriefen sowie zahlreichen Vorstössen und Voten im Kantonsrat. Als Mitglied gehört er derzeit der kantonsrätlichen Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit an.

Von 2008 bis 2012 sass Bernhard Diethelm im Gemeinderat Vorderthal, und von 2006 bis 2012 gehörte er der Rechnungsprüfungskommission des Bezirks March an, die er ab dem Jahr 2008 präsidierte.

Share
LATEST NEWS