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Kosovare wird in drei Jahren zwei Mal vom Schwyzer Strafgericht verurteilt

Ein Kosovare aus der March hat mehrmals gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen. Nun sitzt er im Gefängnis.

Der 32-jährige Kosovare, der kürzlich vor dem Schwyzer Strafgericht stand, ist kein unbeschriebenes Blatt. Er hat bereits drei Vorstrafen und sitzt derzeit im Kantonsgefängnis. Im Jahr 2020 wurde er wegen mehrfacher Drogendelikte bereits zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten sowie einem Landesverweis von acht Jahren verurteilt. In seiner Haft soll er zudem Drogen ins Kantonsgefängnis Zug geschmuggelt haben.

Drogen konsumiere er keine mehr Im Zusammenhang mit anderen Untersuchungen belastete ein Zeuge den in der March leben-den Kosovaren. Der Beschuldigte habe im April 2020 den Verkauf von 200 Gramm Kokain vermittelt.

Deswegen, und weil der Mann selbst Drogen konsumierte, wurde er erneut des Verbrechens und der mehrfachen Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt. Die Schwyzer Staatsanwältin forderte eine Zusatzstrafe von 14 Monaten zur bereits ausgesprochenen Strafe, was eine Gesamtstrafe von fünfzig Monaten Freiheitsentzug bedeutet hätte. Zudem beantragte sie einen Landesverweis von sieben Jahren sowie eine Busse von 300 Franken.

Der Mann war mit fünf Jahren in die Schweiz eingereist, verfügt über keinen Lehrabschluss und arbeitete kurze Zeit als Eisenleger. Vor dem Schwyzer Strafgericht äusserte er sich nicht zu den vorgeworfenen Taten. Einen Landesverweis bezeichnete er allerdings als «sehr, sehr, sehr schlimm für mich». Drogen konsumiere er keine mehr. Sein Verteidiger plädierte für einen Freispruch.

Milde Strafe, weil Zusatzstrafe Das Schwyzer Strafgericht befand, dass der angeklagte Sachverhalt erstellt sei. Die belastenden Aussagen des Beteiligten fänden sich in aufgefundenen Chat-Nachrichten wieder. Angesichts dessen, dass der Beschuldigte kein unbeschriebenes Blatt sei, habe das Gericht keinen Zweifel an der Vermittlerrolle des Beschuldigten gehabt, schreibt Gerichtspräsident Ruedi Beeler in seiner Kurzbegründung zum Urteil.

Der Beschuldigte wurde zu einer Zusatzstrafe von vier Mona-ten unbedingt, einer Busse von 300 Franken sowie einem Landesverweis von fünf Jahren verurteilt.

Da die auszusprechende Zusatzstrafe in einem engen Zusammenhang zur bereits abgeurteilten Haupttat stehe, falle der Gesamtschuldbeitrag für das neu zu beurteilende Verbrechen nach dem sogenannten Asperationsprinzip entsprechend tief aus. Bei der Landesverweisung komme hingegen das Absorptionsprinzip zum Tragen, wonach mehrere Landesverweisungen ineinander aufgingen, soweit sie gleichzeitig vollzogen würden.

An den Kosten von insgesamt knapp 57’000 Franken hat sich der Beschuldigte zu dreissig Prozent zu beteiligen. Bei den Ermittlungen seien auch Handlungen vorgenommen worden, die zu keinen zusätzlichen Strafvorwürfen führten.

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