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Kirchensteuern für Unternehmen geraten ins Visier des Kantonsrats

Morgen Mittwoch behandelt der Kantonsrat diverse parlamentarische Vorstösse, unter anderem auch denjenigen zur Abschaffung der Kirchensteuer für Unternehmen.

Für die SP ist klar: «Es darf zu keinem Leistungsabbau bei der Kirchensteuer kommen», schreibt die Partei in einer Medienmitteilung. Die Kirchen würden unzählige Dienstleistungen zugunsten der Bevölkerung erbringen. Für die SP-Fraktion sei klar, dass diese Leistungen weiterhin finanziert werden müssen: Sie lehnt deshalb die Motion für eine ersatzlose Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen ab.

Mit einem Postulat fordern die SP-Kantonsräte Elias Studer (Arth) und Peter Nötzli (Wollerau), dass der Regierungsrat stattdessen prüfen soll, wie der Kanton Schwyz diese Steuer so verändern kann, dass die religiöse Neutralität in Zukunft gewährleistet werden kann, ohne dass ein Leistungsabbau stattfindet. Hier ist die SP-Fraktion gespalten: Ein Teil unterstützt das Postulat, der andere Teil will, dass alles so bleibt, wie es ist.

Die SP-Fraktion fordert zudem, dass im Kanton Schwyz eine gesetzliche Grundlage zur Ermöglichung der assistierten Sterbehilfe in allen Schwyzer Heimen geschaffen werde. Für SP-Kantonsrat Martin Raña (Küssnacht) ist das selbstverständlich: «Das Grundrecht auf Selbstbestimmung am Lebensende der Heimbewohnenden soll im ganzen Kanton berücksichtigt werden.» Die Zusammensetzung des Bankrats im Fokus Die FDP will die Kirchensteuerpflicht für Unternehmen aufheben. «Damit soll die Ungleichbehandlung von Privatpersonen und Firmen beseitigt werden», schreibt die Partei in einer Medienmitteilung. FDP-Kantonsrat Dominik Zehnder (Bäch) als Mitunterzeichner der Motion begründet das Anliegen: «Unternehmen können im Gegensatz zu Privatpersonen nicht beeinflussen, ob sie eine Kirchensteuer leisten wollen oder nicht. Die Kirchensteuerpflicht für Firmen ist eine Ungleichbehandlung.» Die Motion soll es Unternehmen im Kanton Schwyz nun ermöglichen, die Kirchensteuer freiwillig zu zahlen. Für Zehnder geht es dabei um eine Grundsatzfrage: «Ist es gerechtfertigt, dass Unternehmen eine Institution finanziell unterstützen müssen, mit deren Wertvorstellungen oder Tätigkeiten sie womöglich nicht übereinstimmen? » Für die FDP-Fraktion ist die Kirchensteuerpflicht für Firmen weder gerechtfertigt noch zeitgemäss.

Zwei Motionen fordern die Verkleinerung des Bankrats der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) sowie eine Beschränkung der Amtsdauer von Bankräten. Aus Sicht der FDP sei zentral, dass der Bankrat über eine hohe Qualität und die erforderlichen Kompetenzen zur Führung der SZKB verfügt. Diese Voraussetzung könne auch in einem verkleinerten Gremium sichergestellt werden. Um die verschiedenen Anforderungsprofile im Bankrat abdecken zu können, sei aber eine flexible Regelung zu bevorzugen. Statt der in der Motion geforderten Verkleinerung von acht auf sechs Bankräte spricht sich die FDP für eine Umwandlung der Motion in ein Postulat aus. Vorstoss zu Stelleninseraten der kantonalen Verwaltung Die SVP-Fraktion will die Kirchensteuer- Motion mehrheitlich als nicht erheblich erklären. Die Mehrheit der SVP-Fraktion anerkennt, dass die Kirchen ausserhalb des eigentlichen Kultusbetriebs vielfältige Leistungen erbringen würden. «Dienstleistungen, die bei fehlenden Einnahmen potenziell die öffentliche Hand übernehmen müsste, würden zu mutmasslich höheren Gesamtkosten führen», schreibt die SVP in einer Medienmitteilung. Ungeachtet dessen kritisiert die SVP-Fraktion «die immer wieder stattfindende politische Einmischung der Kirche und damit zusammenhängend die Verletzung ihrer politischen Neutralität».

Die SVP-Fraktion wird die Sterbehilfe-Motion einstimmig als nicht erheblich erklären. Die Haltung der Alters- und Pflegeheime gegenüber dem begleiteten Suizid sei im heimeigenen Palliativ-Care-Konzept transparent gemacht und den Bewohnern beim Heimeintritt bekannt, «weshalb es an der bisher erfolgreichen subsidiären Regelung keiner Anpassungen bedarf».

Die SVP-Fraktion wird das Stelleninserate-Postulat grossmehrheitlich als erheblich erklären. Auch wenn die SVP-Fraktion die grundsätzliche Einschätzung des Regierungsrates, nämlich dass die Online-Ausschreibung effektiver sei, teile, sehe sie einen Mehrwert in der Stellenausschreibung in den lokalen Printmedien. Die Kirche soll im Dorf bleiben

Die Mitte ist der Meinung, dass die Kirchensteuer für die Leistungen, welche die Kirchgemeinden für die ganze Bevölkerung und somit allen Menschen, auch Menschen mit anderem oder keinem religiösen Hintergrund, anbieten würden, im Sinne eines solidarischen Beitrags an die Gesellschaft seine Berechtigung habe.

«Der Kanton wäre nur bedingt in der Lage, diese Angebote selber aufzubauen und anzubieten. Und es würde sicher wesentlich teurer, da auch sehr viel Freiwilligenarbeit geleistet wird», gibt Dominik Blunschy, Kantonsrat, Die Mitte Schwyz, zu bedenken. Die Mitte Schwyz lehnt es deshalb ab, an der Kirchensteuer für juristische Personen etwas zu ändern Bezüglich der Sterbehilfe in allen Alters- und Pflegeheimen schreibt die Mitte in einer Medienmitteilung: «Zentral bleibt, dass jede Institution klar aufzeigt, ob und unter welchen Umständen eine assistierte Sterbehilfe vor Ort möglich ist, so dass Eintretende bei der Wahl der Institution selbstbestimmt und informiert entscheiden können.» Die Mitte Schwyz wird die Motion mehrheitlich nicht unterstützen. «Einnahmeausfall für die Kirchgemeinden verkraftbar» «Im Gegensatz zu privaten Personen können juristische Personen nicht einfach aus der Kirche austreten respektive können sich nicht von der staatlich angeordneten Kirchensteuer befreien », schreibt die GLP in einer Medienmitteilung: «Eine solche unfreiwillige Unterstützung zugunsten der Landeskirchen ist nicht liberal und steht im Widerspruch zum Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat, wofür sich die Grünliberalen aktiv einsetzen.» Auch der Regierungsrat anerkenne, dass ein solcher alter Zopf heute nicht mehr eingeführt würde. In diesem Sinne findet die GLP grossmehrheitlich, dass die Zeit einer Entkoppelung und somit Modernisierung des Steuersystems gekommen und die Motion erheblich zu erklären sei. Das Postulat P 19/22 soll nicht erheblich sein, da die vorgeschlagene Fondslösung nicht nötig sei, weil der geringe Einnahmeausfall für die Kirchgemeinden durchaus verkraftbar sei und die sozialen Tätigkeiten nicht abgebaut werden müssten.

Die Grünliberalen unterstützen das Postulat «Assistierte Sterbehilfe in den Schwyzer Alters- und Pflegeheimen ermöglichen », weil sie sich für den liberalen Ansatz der Selbstbestimmung auch in der letzten Phase des Lebens einsetzen würden.

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