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Tödlicher Unfall auf Baustelle – Strafverfahren wurde eingestellt

Tödlicher Unfall auf Baustelle –  Strafverfahren wurde eingestellt Tödlicher Unfall auf Baustelle –  Strafverfahren wurde eingestellt

Nachdem es am 12. Mai 2022 auf einer Baustelle in Feusisberg zu einem Baugrubeneinsturz gekommen war, in dessen Folge drei Arbeiter tödliche Verletzungen erlitten, eröffnete die Schwyzer Staatsanwaltschaft eine Untersuchung.

pok. Am Donnerstag, 12. Mai 2022, kurz nach 10 Uhr, kam es in Feusisberg zu einem tragischen Arbeitsunfall auf einer Baustelle: Beim Einsturz einer Baugrube wurden drei Arbeiter verschüttet. Mögliche strafrechtlich relevante Aspekte im Fokus Die Verunfallten konnten im Verlaufe des Donnerstagabends unter Mithilfe von vier Rettungsund Suchhundeteams geortet und von den Einsatzkräften tot aus den Trümmern geborgen werden. Insgesamt standen rund neunzig Personen im Einsatz.

Zur Klärung der genauen Umstände und möglicher strafrechtlich relevanter Aspekte führte die Schwyzer Staatsanwaltschaft umfassende Ermittlungen durch: Dabei wurde abgeklärt, wer für die Baustelle beziehungsweise die Bauarbeiten in der eingestürzten Baugrube und infolgedessen für den Tod der drei Arbeiter verantwortlich ist. Einer der verunglückten Arbeiter hatte Verantwortung Ermittlungen ergaben, dass Bauherrschaft, Bauleitung und Verantwortlichkeit der Baustelle bei einem der verunglückten Arbeiter lagen.

Dieser erstellte die eingestürzte Baugrubenwand zusammen mit den anderen beiden Arbeitern selbstständig und ohne den Beizug von Drittfirmen unter Missachtung elementarer Sicherheitsvorkehrungen.

Die Einstellungsverfügung ist rechtskräftig Ein strafrechtlich relevantes Handeln oder Unterlassen weiterer Personen konnte nicht festgestellt werden. Die Einstellungsverfügung ist rechtskräftig.

Fotos: zvg

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