In guter Verfassung
KOMMENTAR
Am 12. September 1848 hat die Tagsatzung die erste Bundesverfassung der Schweiz in Kraft gesetzt. Die Schweiz als Bundesstaat war geboren. Dieses wegweisende Datum jährt sich heuer zum 175. Mal.
Im Umfeld dieses Jubiläums liess sich der Nationalrat für einen zusätzlichen Nationalfeiertag begeistern. Der Bundesrat ist dagegen, der Ständerat hat in dieser Sache noch nicht getagt. Wie auch immer: Dass die Schweiz jeweils am 12. September den Gründungstag des Schweizer Bundesstaates im Jahr 1848 feiern soll oder darf, fühlt sich an wie ein künstliches Gebilde, mit dem sich – aus historischer Sicht – weder Konservative noch Radikale, weder Katholiken noch Frauen identifizieren können. Nicht alles war Gold, was 1848 glänzte.
Der 1. August genügt vollauf, um auch der Bedeutung des 12. Septembers 1848 gerecht zu werden. Die Verfassung, so wie wir sie heute kennen, ist nicht an einem Tag entstanden, sondern immer wieder angepasst worden. Selbst wenn der Kanton Schwyz sämtliche drei Verfassungsabstimmungen – die letzte 1999 – ablehnte, sagt dies über deren Befindlichkeit nichts aus. Auch hierzulande weiss man, dass die Bürger und Bürgerinnen in keinem anderen Staat der Welt so viel mitreden und mitregieren können. Wenn sie denn wollen.